Die Eltern und ihre drei Kinder – allesamt fein herausgeputzt – warten bang auf den Entscheid der Gemeindeversammlung. Bekommen sie den roten Pass oder nicht? Der Gemeindepräsident liest die Empfehlung der zuständigen Kommission vor. Nun ist es an den Versammlungsteilnehmern. Wer mit der Einbürgerung einverstanden ist, hebt die Hand.
Die Familie wird mit wenigen Enthaltungen eingebürgert. So oder ähnlich spielten sich die Einbürgerungen an den Gemeindeversammlungen im Kanton Zürich über Jahrzehnte x-fach ab. In gewissen Gemeinden gab es Gegenstimmen, wenn der Name des Einbürgerungswilligen auf -ic endete.
Ablehnung erfordert eine Begründung
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