Das Wichtigste in Kürze
- Am Samstag, 6. Juni, ist der dritte Lockerungsschritt in Kraft getreten.
- Wieder möglich sind private und öffentliche Veranstaltungen bis 300 Personen.
- Versammlungen bis 30 Personen sind erlaubt.
- Touristische Angebote wie Bergbahnen, Campingplätze, Rodel- und Seilparks öffnen.
- Auch Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben wie Casinos, Zoos, Schwimmbäder und Erotikbetriebe gehen auf.
- Trainingsbetrieb für alle Sportarten ist wieder möglich.
- Restaurantbesuche ohne Grössenbeschränkung der Gruppe, Billard und Live-Musik sind erlaubt.
- Der Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen startet wieder.
- Alle Einrichtungen müssen sich an bestimmte Schutzkonzepte halten. Weiterhin gelten die Hygiene- und Abstandsregeln.
- Können Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung der Personenkontakte sichergestellt sein.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch
Kommentar schreiben