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Der Kanton Zürich regelt mit einem neuen Gesetz die Nutzung des tiefen Untergrundes. (Symbolbild) Foto: Keystone /Martial Trezzini

Beschwerderecht im neuen Untergrundgesetz gerettet

Das Gesetz zur Nutzung des Untergrundes hat der Kantonsrat in zweiter Lesung verabschiedet. Somit ist erstmals die Nutzung des Untergrundes ab 50 Metern Tiefe einheitlich geregelt.

Der Kanton Zürich regelt mit einem neuen Gesetz die Nutzung des tiefen Untergrundes. (Symbolbild) Foto: Keystone /Martial Trezzini

Veröffentlicht am: 25.05.2020 – 16.12 Uhr

Der Kanton Zürich regelt nun auch die Nutzung seines Untergrundes: Das Kantonsparlament hat am Montag dazu in zweiter Lesung ein neues Gesetz verabschiedet. Für unerwartete Aufregung sorgten zwei Anträge aus den Reihen der SVP.

Nach der ersten Lesung hatten alle Parteien das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) gelobt. Darum hätte die zweite Lesung eigentlich nur noch eine Formalität sein sollen, weil die von der Redaktionskommission vorgeschlagenen Änderungen rein redaktioneller Natur waren.

Ein Rückkommensantrag, den SVP-Kantonsrat Christian Lucek (Dänikon) mit Unterstützung von CVP und FDP gestellt hatte, führte zu einer turbulenten Diskussion über das Verbandsbeschwerderecht in letzter Minute. Lucek forderte die Streichung des kantonalen Beschwerderechtes aus dem neuen Gesetz "im Sinne einer schlanken Gesetzgebung".

Dieses Beschwerderecht war in der ersten Lesung im Gesetz von einer Mehrheit des Parlamentes verankert worden. Für die Grünen sei das Verbot entscheidend, um dem Gesetz zuzustimmen, erklärte dazumal Fraktionssprecher Thomas Forrer (Erlenbach).

Grüner Baudirektor für Streichung des Verbandsbeschwerderechts

SVP-Mann Lucek zitierte in seiner Argumentation Baudirektor Martin Neukom (Grüne). Dieser hatte in der ersten Lesung erklärt, dass die vom neuen Gesetz betroffenen Vorhaben in der Regel so gross seien, dass sie unter das eidgenössische Verbandsbeschwerderecht fielen.

Das kantonale Beschwerderecht im Gesetz zu verankern, mache darum kaum einen Unterschied. Der Regierungsantrag unterstütze den Streichungsantrag, wiederholte Neukom am Montag sein Votum.

Links-Grün teilte die Ansicht der Regierung und der Antragsteller von SVP, FDP und CVP nicht. Ohne das kantonale Beschwerderecht blieben nur im Kanton Zürich tätige Verbände aussen vor, da ihnen der Weg über eine eidgenössische Beschwerde verwehrt sei, gaben Ruedi Lais (SP, Wallisellen) und Thomas Wirth (GLP, Hombrechtikon) zu bedenken.

«Es geht um die Expertise dieser Verbände, welche die Begebenheiten im Kanton besonders gut kennen», erklärte Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach).

Nach einer emotionalen Diskussion wurde die Streichung des kantonalen Beschwerderechtes schliesslich mit 86 zu 80 Stimmen knapp abgelehnt.

Abstimmung mit Namensaufruf

Doch damit nicht genug. SVP-Mann Hans-Peter Amrein (Küsnacht), für den die Beibehaltung des kantonalen Beschwerderechtes eine «Zwängerei» darstellt, forderte mit Erfolg eine Abstimmung mit Namensaufruf. In diesem Abstimmungsmodus, der kaum je zum Einsatz kommt, muss jedes Ratsmitglied persönlich und öffentlich erklären, wie es abstimmt.

Nach dem Aufruf aller 180 Namen war dann klar, dass das neue Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU) mit 139 zu 30 Stimmen trotz der Dissonanzen klar verabschiedet. Gegen das Gesetz stimmte etwas mehr als die Hälfte der 48-köpfigen SVP-Fraktion sowie je ein Mitglied von FDP und EDU.

Erste einheitheitliche Regelung

Das Gesetz regelt erstmals im Kanton Zürich die Nutzung des Untergrundes ab einer Tiefe von 50 Metern einheitlich. Es soll Rechts- und Investitionssicherheit für die Erforschung des Untergrunds bringen.

Ab 50 Metern und tiefer geregelt werden Entnahme und die Einlagerung von Stoffen (Stichwort «CO2-Speicherung»), der Abbau von Bodenschätzen und die Erstellung unterirdischer Räume. Erst ab einer Tiefe von 1000 Metern geregelt werden die Nutzung von Erdwärme, die sogenannte Tiefengeothermie, und die Nutzung von Grundwasser. Nicht unter das Gesetz fällt die Nutzung von Wärme und Wasser bis zu dieser Tiefe, also etwa mit kleinen Erdsonden bei Wohnhäusern.

Bei den verschiedenen Regeln geht es etwa um die Erteilung von Bewilligungen und Konzessionen, um Nutzungsgebühren, Sicherheitsleistungen, Risikonalysen und Risikohaftung. Geregelt wird auch der Umgang mit den gewonnen Daten über den Untergrund. Explizit verboten wird das hoch umstrittene Fracking zur Gewinnung von fossilen Treibstoffen, im Kanton Zürich namentlich von Schiefergas.


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