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Getrennt lebende Eltern sollen Verantwortung übernehmen und unter sich regeln, wie sie ihre Kinder sehen können. Symbolbild

Corona darf kein Vorwand sein

Social Distancing kann nicht vorgeschoben werden, um einer Mutter oder einem Vater den Kontakt zum Kind zu verwehren. Die Kesb will nicht eingreifen, hat aber Empfehlungen erstellt.

Getrennt lebende Eltern sollen Verantwortung übernehmen und unter sich regeln, wie sie ihre Kinder sehen können. Symbolbild

Veröffentlicht am: 26.04.2020 – 16.20 Uhr

Abstand halten, keine Reisen, Social Distancing – die Empfehlungen des Bundesrates zum Umgang während der Corona-Krise haben viele getrennt lebende Eltern verunsichert. Dürfen Kinder noch jedes zweite Wochenende zum Vater oder die Hälfte der Woche bei der Mutter verbringen, obwohl diese mit der betagten Grossmutter zusammenwohnt? Was ist mit Kindern von Ärztinnen und Pflegefachleuten? Was ist, wenn ein Elternteil Krankheitssymptome hat und in Quarantäne ist?

Mit vielen solchen Anfragen war die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Winterthur-Andelfingen konfrontiert, als der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausrief. «Manche Eltern hatten sich wohl erhofft, dass die Kesb ihnen die Entscheidungen abnimmt», sagt Kesb-Präsidentin Karin Fischer auf Anfrage. Das sei aber nicht ihre Aufgabe. Dennoch hat die Behörde schnell reagiert und am 22. März ein Merkblatt zu den Besuchskontakten publiziert. «Übernehmen Sie Verantwortung als Mutter beziehungsweise Vater», steht darin. «Wo Eltern miteinander sprechen und ihr Kind ins Zentrum stellen, finden sie auch in der ausserordentlichen Lage Lösungen», sagt Karin Fischer.

Mütter untersagen Vätern den Kontakt zu den Kindern

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