Abstand halten, keine Reisen, Social Distancing – die Empfehlungen des Bundesrates zum Umgang während der Corona-Krise haben viele getrennt lebende Eltern verunsichert. Dürfen Kinder noch jedes zweite Wochenende zum Vater oder die Hälfte der Woche bei der Mutter verbringen, obwohl diese mit der betagten Grossmutter zusammenwohnt? Was ist mit Kindern von Ärztinnen und Pflegefachleuten? Was ist, wenn ein Elternteil Krankheitssymptome hat und in Quarantäne ist?
Mit vielen solchen Anfragen war die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Winterthur-Andelfingen konfrontiert, als der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausrief. «Manche Eltern hatten sich wohl erhofft, dass die Kesb ihnen die Entscheidungen abnimmt», sagt Kesb-Präsidentin Karin Fischer auf Anfrage. Das sei aber nicht ihre Aufgabe. Dennoch hat die Behörde schnell reagiert und am 22. März ein Merkblatt zu den Besuchskontakten publiziert. «Übernehmen Sie Verantwortung als Mutter beziehungsweise Vater», steht darin. «Wo Eltern miteinander sprechen und ihr Kind ins Zentrum stellen, finden sie auch in der ausserordentlichen Lage Lösungen», sagt Karin Fischer.
Mütter untersagen Vätern den Kontakt zu den Kindern
Möchten Sie weiterlesen?
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Digital-Abo
Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.
zum AngebotDieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch