Nun dürfen auch die Spitäler Uster und Wetzikon Patienten untersuchen, die Symptome des Coronavirus zeigen. Sie gelten ab sofort als desiginierte Abklärungsspitäler, wie die Zürcher Gesundheitsdirketion mitteilt. Sprecher Marcel Odermatt beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.
Herr Odermatt, wieso durften nicht alle Spitäler von Beginn weg Verdachtsfälle auf Coronavirus untersuchen?
Marcel Odermatt : Die Spitäler, die Coronavirus-Verdachtsfälle abklären, müssen ganz bestimme Standards erfüllen. Dabei geht es primär um die Sicherheit der Mitarbeitenden und der Patientinnen und Patienten. Die Standards entsprechen einem Konsens unter den Bezirksärzten für infektiologische Belange des Kantons Zürich sowie dem kantonsärztlichen Dienst.
Um welche Auflagen handelt es sich dabei?
Zum Beispiel braucht es einen Anmeldeschalter für potentielle Fälle, um einen sicheren Transfer in ein Isolationszimmer zu weiteren Abklärung zu gewährleisten. Oder alle Mitarbeitende müssen instruiert sein, wie sie bei einem Erstkontakt handeln müssen. Es gibt ferner auch Richtlinien, wie sich die betreuenden Mitarbeitenden verhalten müssen, wenn sie das Isolationszimmer betreten, wo sich Patienten mit Verdacht auf Coronavirus aufhalten.
Möchten Sie weiterlesen?
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Digital-Abo
Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.
zum AngebotDieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch