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Zwei neue Spitäler dürfen nun ebenfalls Verdachtsfälle auf Coronavirus abklären: Das GZO Wetzikon und... , das Spital Uster gelten neu zu den designierten Abklärungsspitäler. Seraina Boner

Die Spitäler Wetzikon und Uster dürfen Patienten untersuchen

Wer glaubte, am Coronavirus erkrankt zu sein, konnte sich bisher in sieben Spitälern im Kanton untersuchen lassen. Nicht jedoch im Zürcher Oberland. Neu gelten auch das GZO Spital Wetzikon und das Spital Uster zu den sogenannten designierten Abklärungsspitälern.

Zwei neue Spitäler dürfen nun ebenfalls Verdachtsfälle auf Coronavirus abklären: Das GZO Wetzikon und... , das Spital Uster gelten neu zu den designierten Abklärungsspitäler. Seraina Boner

Veröffentlicht am: 13.02.2020 – 13.35 Uhr

Nun dürfen auch die Spitäler Uster und Wetzikon Patienten untersuchen, die Symptome des Coronavirus zeigen. Sie gelten ab sofort als desiginierte Abklärungsspitäler, wie die Zürcher Gesundheitsdirketion mitteilt. Sprecher Marcel Odermatt beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Herr Odermatt, wieso durften nicht alle Spitäler von Beginn weg Verdachtsfälle auf Coronavirus untersuchen?
Marcel Odermatt : Die Spitäler, die Coronavirus-Verdachtsfälle abklären, müssen ganz bestimme Standards erfüllen. Dabei geht es primär um die Sicherheit der Mitarbeitenden und der Patientinnen und Patienten. Die Standards entsprechen einem Konsens unter den Bezirksärzten für infektiologische Belange des Kantons Zürich sowie dem kantonsärztlichen Dienst.

Um welche Auflagen handelt es sich dabei?
Zum Beispiel braucht es einen Anmeldeschalter für potentielle Fälle, um einen sicheren Transfer in ein Isolationszimmer zu weiteren Abklärung zu gewährleisten. Oder alle Mitarbeitende müssen instruiert sein, wie sie bei einem Erstkontakt handeln müssen. Es gibt ferner auch Richtlinien, wie sich die betreuenden Mitarbeitenden verhalten müssen, wenn sie das Isolationszimmer betreten, wo sich Patienten mit Verdacht auf Coronavirus aufhalten.

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