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Am Bezirksgericht Uster wurde an zwei Tagen ein Fall von sexueller Nötigung verhandelt. (Foto: Gerichte Zürich)

Landesverweis wegen «Spermien-Untersuchung»

Am Bezirksgericht wurde an zwei Tagen ein Verfahren wegen sexueller Nötigung verhandelt. Es ging um eine schwierige Beziehung, Eifersucht und fragwürdige Abklärungen.

Am Bezirksgericht Uster wurde an zwei Tagen ein Fall von sexueller Nötigung verhandelt. (Foto: Gerichte Zürich)

Veröffentlicht am: 07.02.2020 – 05.59 Uhr

Eine knappe Stunde lang begründete die Richterin des Bezirksgerichts Uster das Urteil. Der Angeklagte, ein 46-jähriger Peruaner, wurde wegen sexueller Nötigung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren der bedingte Vollzug gewährt. Weiter muss er eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Hinzu kommen die Genugtuungssumme von 2000 Franken sowie die Gerichtskosten.

Da es sich bei sexueller Nötigung um eine sogenannte Katalogtat handelt, muss eine Landesverweisung ausgesprochen werden, ungeachtet der Schwere der Tat. Somit wurde der Peruaner zusätzlich zur Strafe und Busse für die Dauer von fünf Jahren des Landes verwiesen.

Eifersucht und Streit

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