nach oben

Anzeige

Ausländische Putzkräfte leiden laut Anfrage oft unter schlechten Arbeitsbedingungen. Archiv

Monhart sorgt sich um ausländische Putzkräfte

Oftmals berücksichtige die kantonale Verwaltung die günstigsten Anbieter für Reinigungsaufträge, kritisiert ein Gossauer Kantonsrat in einer Anfrage. Damit läuft er beim Regierungsrat jedoch auf.

Ausländische Putzkräfte leiden laut Anfrage oft unter schlechten Arbeitsbedingungen. Archiv

Veröffentlicht am: 11.10.2019 – 09.06 Uhr

Manchmal muss die kantonale Verwaltung ihre internen Reinigungen öffentlich ausschreiben. Und dann, so heisst es in einer Anfrage, die der Gossauer EVP-Kantonsrat Beat Monhart miteingereicht hat, bevorzuge sie oft die günstigsten Anbieter. Darin sehen Monhart und seine beiden Ratskolleginnen Barbara Günthard Fitze (EVP, Winterthur) und Michèle Dünki-Bättig (SP, Glattfelden) ein Problem.

Und zwar eines aus Integrationssicht. In den berücksichtigten Reinigungsfirmen seien überproportional viele Ausländerinnen und Ausländer in prekären finanziellen Situationen tätig, so die Kantonsräte. Diese arbeiteten viele Stunden pro Tag, um sich und ihre Familien über Wasser halten zu können. Daneben sollten sie Deutsch lernen, um den Anforderungen der Integrationsagenda zu genügen.

Arbeiten und lernen

Diesen Konflikt wollen die drei aufs Tapet bringen und fragen deshalb, aufgrund welcher Kriterien die Verwaltung ihre Putzaufträge vergibt. Sie wollen wissen, ob der Kanton sicherstellt, dass in den berücksichtigten Firmen die Arbeitsbedingungen stimmen, damit die Angestellten nebst der Arbeit auch die Sprache lernen können.

Schliesslich fragen sie, ob sich der Kanton seiner Vorreiterrolle bewusst sei und allenfalls gar externe Vergaben wieder zurücknehmen könne, um die Reinigung selber zu bewirtschaften.

Definierte Kriterien

Der Regierungsrat antwortet darauf, dass er sich seiner Vorbildfunktion sehr wohl bewusst sei. Die Auswahl der Reinigungsfirmen erfolge nach definierten Eignungs- und Zuschlagskriterien, wobei  man an die rechtlichen Grundlagen gebunden sei. Diese Kriterien seien nebst dem Preis etwa die Qualität, Nachhaltigkeit, Kreativität oder dergleichen. Für die Berücksichtigung der Integration im Rahmen eines Vergabeverfahrens fehle jedoch die Grundlage.

Es sei aber zentral, bei Submissionen im Reinigungswesen Missbräuche zulasten des Personals zu verhindern. Daher würden von Gesetzes wegen Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sie Bestimmungen nicht einhielten oder dagegen verstössen.

Auch würden nur Firmen berücksichtigt, die dem Verband Schweizerischer Reinigungsunternehmen angehörten und dessen Richtlinien anerkennen. Allerdings könne der Kanton nicht verlangen, dass diese Firmen auch noch Lern- und Integrationsangebote zur Verfügung stellten.

Alles bleibt beim Alten

Klar ist: Die Anfrage bleibt effektlos. Der Regierungsrat will weder etwas am Ausschreibeverfahren oder dem Kriterienkatalog ändern, noch gedenkt er, die Arbeiten ganz zurückzunehmen. Mit koordinierten Beschaffungen könne man Kosten sparen, macht er geltend.

Und explizit im Bereich der Reinigungsdienstleistungen sei ohnehin festgelegt, dass es gar keine Eigenleistungen geben soll. Diese Handhabung sei im Übrigen sowohl in der Privatwirtschaft wie auch bei der öffentlichen Hand weit verbreitet und bewähre sich in der Praxis.


Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige