Seit über einem Jahr beschäftigt der Fall Carlo Wiedmer die Gemeinde Bubikon. Jetzt hat der Bezirksrat Hinwil das Vorgehen der Gemeinde gegenüber dem früheren Bausekretär beurteilt. Im Beschluss, der dem «Zürcher Oberländer» vorliegt und mittlerweile rechtskräftig ist , kritisiert der Bezirksrat die Gemeinde Bubikon aufs Schärfste.
Zwar weist der Bezirksrat den von Carlo Wiedmer erhobenen Rekurs gegen seine Beurlaubung ab. Das ist allerdings der einzige Erfolg, den die Gemeinde verbuchen kann. Denn in seiner Funktion als kantonale Aufsichtsbehörde prangert der Bezirksrat gravierende Mängel und gar Rechtswidrigkeiten am Vorgehen der Bubiker Gemeinde an.
«Augenfällige» Mängel und «klare» Rechtsverletzungen
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