Das Geburtshaus Zürcher Oberland muss laut einem Regierungsratsprotokoll um seinen Leistungsauftrag bangen. Die Gesundheitsdirektion wirft ihm insbesondere mangelnde Kooperation und Kommunikation mit dem Spital Wetzikon vor. Dies sei aber Bedingung für den Leistungsauftrag. Werde sich bis Ende 2020 nichts ändern, werde der Auftrag nicht erneuert.
Nun äussert sich das Geburtshaus zu den Vorwürfen des Regierungsrats. Es verweist dabei auf ein laufendes Verfahren, in dem es um den Todesfall eines neu geborenen Kindes im Januar 2018 geht. Die Staatsanwaltschaft will in jenem Fall die Ermittlungen aufnehmen, doch dies muss das Obergericht erst bewilligen. Der Entscheid ist hängig.
Geburtshaus glaubt, entlastet zu werden
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