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Zwei umgestürzte Bäume in Rapperswil-Jona führten zu einem Feuerwehr-Einsatz. Archivbild: Seraina Boner

Privater Wald-Eigentümer bleibt auf Kosten sitzen

Das Bundesgericht entscheidet: Die privaten Eigentümer eines Waldstücks in Rapperswil-Jona müssen die Kosten für den Feuerwehreinsatz infolge zweier umgestürzter Bäume tragen.

Zwei umgestürzte Bäume in Rapperswil-Jona führten zu einem Feuerwehr-Einsatz. Archivbild: Seraina Boner

Veröffentlicht am: 12.08.2019 – 12.29 Uhr

Die umgestürzten Bäume haben auf einem Waldstück gestanden, das einem Ehepaar gehört. Weil durch die beiden Bäume die Strasse versperrt war, bot Rapperswil-Jona die Feuerwehr auf. Diese zersägte die morschen Bäume und räumte die Strasse frei. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Für den Feuerwehr-Einsatz erhielten die Wald-Eigentümer von der Gemeinde Rapperswil-Jona eine Rechnung über 680 Franken. Die Eheleute sahen sich jedoch nicht verpflichtet, diese zu bezahlen. Weder hätten sie die Feuerwehr aufgeboten, noch sei der Strassenunterhalt ihre Sache, argumentierten sie.

«Zustandsstörer» sind verantwortlich

Allerdings schenkten weder die St. Galler Behörden noch das Bundesgericht den Einwänden Beachtung. Die Lausanner Richter stützen die Sicht des St. Galler Verwaltungsgerichts, wonach die Störung des ordnungskonformen Zustandes der Strasse vom Grundstück der Eheleute ausgegangen sei. Deshalb hätten sie für die Räumung und damit auch Sicherung der Strasse aufzukommen.

Das Ehepaar versuchte, seine Argumente auch mit dem Waldgesetz zu bestärken. Es ging davon aus, dass es nicht verpflichtet sei, den Wald zu bewirtschaften. Das Bundesgericht schreibt dazu, das Waldgesetz lasse durchaus zu, dass ein Wald zeitweise extensiv bewirtschaftet werde.

Dies dürfe aber nicht zur Gefährdung Dritter führen, was im vorliegenden Fall geschehen sei. Keine Rolle spiele, dass die Stammfäule nicht erkennbar gewesen sei.


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