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Ein Ehemann, der seine Frau in ihrer Wohnung in Kollbrunn verprügelte, musste sich vor Bezirksgericht Winterthur verantworten. Rolf Hug

Ehefrau verweigerte Sex – da drehte er durch

Weil seine Frau keinen Sex mit ihm wollte, witterte ein eifersüchtiger Mann Untreue. Er schlug zu und drohte ihr mit dem Tod. Das Bezirksgericht Winterthur bestrafte ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedingt.

Ein Ehemann, der seine Frau in ihrer Wohnung in Kollbrunn verprügelte, musste sich vor Bezirksgericht Winterthur verantworten. Rolf Hug

Veröffentlicht am: 04.07.2019 – 09.31 Uhr

Am Mittwochmorgen wurde am Bezirksgericht Winterthur ein Fall von häuslicher Gewalt verhandelt.  Vor Gericht stand ein 37-jähriger Afghane. Er soll im November 2017 spätabends in die damals eheliche Wohnung in Kollbrunn heimgekommen sein, betrunken. Seine Ehefrau schlief bereits, im selben Zimmer wie die drei Kinder. Er weckte seine Frau und wollte Sex, sie nicht. Sie gingen ins Wohnzimmer und da eskalierte der Streit.

Zehen abschneiden

Gemäss Anklageschrift soll der Beschuldigte seine Frau in krankhafter Eifersucht immer wieder gegen die rechte Seite des Kopfes sowie gegen deren Körper geschlagen haben. Zwischen den Schlägen stellte er ihr immer wieder Fragen und wollte, dass sie ihm ihre Untreue gesteht. Er drohte ihr, sie zu zerschneiden, sofern sie nicht zugibt, dass sie ihn betrügt. Hierfür behändigte er sich eines Küchenmessers und demonstrierte mit fiktiven Bewegungen, wie er ihr die Zehen abschneiden würde.

Ausserdem hielt er ihr das Messer gegen das Augenlid und sagte, dass er ihr das Auge ausstechen würde. Der offensichtlich wütende Beschuldigte packte die Ehefrau mehrfach am Hals und drückte ihr mehrere Sekunden die Luft ab. Gemäss ihren Aussagen soll ihr dabei schwarz vor den Augen geworden sein. Der Mann war deshalb auch wegen Gefährdung des Lebens angeklagt.

Arrangierte Ehe

Wie der «Landbote» in seiner Ausgabe vom Donnerstag schreibt, wollte sich der Beschuldigte am Mittwoch vor Gericht nicht mehr an diese Auseinandersetzung erinnern. Nach dieser Novembernacht schlug er weitere Male zu, auch in diesem Fall erinnerte er sich aber nur an eine Ohrfeige.

Der Mann begab sich später freiwillig in eine Therapie und lebt von seiner Ehefrau und den Kindern per Eheschutz getrennt. Sie seien nie wirklich gut miteinander zurechtgekommen, sagte der Ehemann gemäss «Landbote» vor Gericht. Die Ehe war arrangiert. Beide stammen aus demselben afghanischen Dorf.

Aussage gegen Aussage

Der Staatsanwalt forderte 42 Monate Freiheitsstrafe. Der Verteidiger forderte einen Freispruch in einigen Punkten mangels Beweisen, womit letztlich eine Geldstrafe übrig geblieben wäre. Auch wenn es bei häuslicher Gewalt dokumentierte Verletzungen gibt, steht es vor Gericht meist Aussage gegen Aussage.

Das Gericht sprach den Angeklagten der mehrfachen teilweise versuchten, einfachen Körperverletzung und mehrfachen Nötigung schuldig. Der Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens blieb aus. Das Gericht argumentierte gemäss «Landbote», dass die Schilderungen der Ehefrau in diesem Fall zu vage seien und die Rechtsmedizin dazu keinen genügenden Befund liefern könne. Der Afghane erhält zwei Jahre Freiheitsstrafe bedingt mit drei Jahren Probezeit. Ein Landesverweis wurde nicht ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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