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Künftig in Rüti verboten? An der Gemeindeversammlung entscheidet die Rütner Bevölkerung über das Feuerwerksverbot. Archivfoto: Moritz Hager

Rütner Gemeinderat will Feuerwerk verbieten

Auf eine Initiative, die «Leitplanken beim Abbrennen von Feuerwerk» fordert, reagiert der Gemeinderat mit einem radikalen Gegenvorschlag: Er will das Abbrennen von Feuerwerk auf Gemeindegebiet komplett verbietet.

Künftig in Rüti verboten? An der Gemeindeversammlung entscheidet die Rütner Bevölkerung über das Feuerwerksverbot. Archivfoto: Moritz Hager

Veröffentlicht am: 23.05.2019 – 07.55 Uhr

Es ist ein bekanntes Phänomen, das sich jährlich am Nationalfeiertag sowie am Silvester wiederholt: Bereits Tage vor dem jeweiligen Feiertag beginnt das Abbrennen von Feuerwerk, der Abfall nach dem kurzweiligen Vergnügen bleibt liegen. Das Problem beschränkt sich beileibe nicht nur auf Rüti.

Doch hier tut sich nun etwas dagegen: Der Rütner Gemeinderat möchte auf dem gesamten Gemeindegebiet das Feuerwerk verbieten. Und zwar ganzjährig. Also auch am 1. August und in der Silvesternacht.

Eine Initiative als Auslöser

Dies, nachdem eine im April letzten Jahres eingereichte und im Oktober angepasste Initiative des Rütners Hans-Peter Baumgartner und 20 weiteren Unterzeichner, « Leitplanken beim Abbrennen von Feuerwerk » forderte. Der vom Gemeinderat erarbeitete Gegenvorschlag reicht mit seinem Verbot nun allerdings weiter, als die von der Initiative geforderten « Leitplanken » .

Momentan gilt in Rüti folgende Regel: Feuerwerk darf nur in der Nacht vom 1. auf den 2. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf 1. Januar ohne Bewilligung abgebrannt werden.

Baumgartner und seine Mitstreiter verlangen in ihrer Initiative folgende Ergänzung:  «Das Abbrennen von Feuerwerk ist jedoch verboten, wenn die vom Hersteller aufgedruckten Mindestabstände zu Personen, Gebäuden oder brennbaren Materialien nicht eingehalten werden können.»

Vielfältige Probleme

Lärm, Umweltbelastung, Sicherheit: Die Probleme sind vielfältig, das nimmt auch der Gemeinderat zur Kenntnis. Doch warum gleich der radikale Lösungsvorschlag mit dem Feuerwerksverbot? Gemeindepräsident Peter Luginbühl (FDP) sagt dazu: « Ohne die Initiative wäre das Thema gar nicht auf dem Tisch. Sie hat uns zum Handeln gezwungen. Wir haben uns gefragt: Funktioniert die Initiative? Erreicht sie die Ziele? »

Der Gemeinderat sei zum Schluss gekommen, dass dem nicht so sei. « Wir sind der Auffassung, dass man Regeln wie das Einhalten von Produktevorgaben, nicht umsetzen kann. Wer Regeln verschärft, muss sie auch kontrollieren können. »

Es sei für die Polizei kaum möglich im Nachhinein zweifelsfrei festzustellen, « welches Feuerwerk, mit welchem geforderten Mindestabstand wo und durch wen abgefeuert wurde » , heisst es dazu im Protokoll einer Gemeinderatssitzung vom 9. April. 

Luginbühl sieht es pragmatisch. « Wir wollten der Bevölkerung eine Alternative zur Initiative anbieten. Es geht um Umweltthemen, um Sicherheit. Und da möchten wir jetzt eine Antwort von der Rütner Bevölkerung. »

«Emotionale Diskussion»

Der Gemeindepräsident ist sich bewusst, dass Initiative und Gegenvorschlag « eine emotionale Diskussion entfachen » . Aber das solle auch so  sein: « Wir wollen diese Diskussion bewusst führen, das Thema auf den Tisch bringen. Entweder wir lehnen beides ab und lassen die Polizeiverordnung so wie sie ist. Oder wir verzichten ganz aufs Feuerwerk. » Nach dem Volksentscheid sei das Thema vom Tisch.

Ein Hintertürchen lässt der Gemeinderat noch offen. « Für besondere Veranstaltungen kann das zuständige Verwaltungsorgan das Abbrennen von Feuerwerk bewilligen » , steht im Gegenvorschlag. Doch was gilt als besondere Veranstaltungen? Luginbühl sagt: « Wenn jemand beispielsweise einen 50. Geburtstag mit einer privaten Party feiert, und die Rahmenbedingungen einhält, soll er eine Bewilligung erhalten. »

Dass es deswegen zu einem übermässigen bürokratischen Aufwand kommt, befürchtet er nicht. « Ich gehe nicht davon aus, dass wir überhäuft würden mit Anfragen für Bewilligungen. Was auch nicht das Ziel sein kann, wenn sich die Bevölkerung für die konsequente Massnahme entscheidet. »

Verbot schwierig durchzusetzen

Der Gemeindepräsident räumt ein, dass es auch bei einem Verbot für die Polizei schwierig werden dürfte, das illegale Abbrennen von Feuerwerk zu bestrafen. Denn das Problem auf das der Gemeinderat in seinem Gegenvorschlag schon hinweist, bleibt bestehen: Wird jemand nicht in flagranti erwischt, ist es praktisch unmöglich nachzuweisen, wer, wo und wann eine Rakete abgefeuert hat.

Luginbühl ergänzt: « Sie erwischen auch nicht jeden, der zu schnell fährt. Aber wer sich über das Verbot hinwegsetzt, muss mit Konsequenzen rechnen, ohne Diskussionen über die eingesetzten Feuerwerkskörper . Wie bei jedem Gesetzesbruch. »

Baumgartner äussert sich auf Frage, was er vom Gegenvorschlag des Gemeindesrates hält, diplomatisch. « Dass unser Initiativ-Text vom Gemeinderat in ein komplettes Feuerwerksverbot abgeändert wurde, haben wir zur Kenntnis genommen. » Die Umweltbelastungen hätten sicherlich auch zu dieser Entscheidung beigetragen. Mit dem Gegenvorschlag des Gemeinderats könnten sich seiner Meinung nach viele Familien mit Kleinkindern und auch Tierbesitzer anfreunden. « Warten wir die Gemeindeversammlung ab » , so der Initiant.

Am 17. Juni wird das Rütner Stimmvolk an der Gemeindeversammlung darüber entscheiden, ob alles bleibt wie bisher, künftig « Leitplanken » im Umgang mit Feuerwerk oder gar ein komplettes Verbot für Feuerwerk in Rüti gelten wird.  


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