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Gebimmel, Geläut und andere Musik

Die Grenzen zwischen dem, was als idyllische Geräusche oder als Lärm empfunden wird, sind oft fliessend. Kolumnist Guy A. Lang hat sich Gedanken dazu gemacht.

Veröffentlicht am: 19.04.2019 – 17.00 Uhr

Es ist idyllisch. Das Gebimmel der Kuhglocken, frühmorgens an einem sonnigen Tag. Dazu das Vogelgezwitscher. Sie können es erleben, wenn Sie in einem Dorf wohnen oder sich in den Ferien auf dem Land tummeln. Falls Sie Strandferien bevorzugen, müssten Sie sich erkundigen, ob dort Seekühe heimisch sind und ob diese allenfalls Glocken tragen. Aber zurück zur ländlichen Wohlfühlwelt. Andere weithörbare Klänge:  etwa alle Viertelstunde, morgens um Sechs und am Abend das Geläut einer Kirche. Nun es gibt zunehmend Menschen, die so empfindliche Ohren ihr Eigen nennen, dass sie sich vehement gestört fühlen. Und vor Gericht ziehen. Ob das richtig, falsch, gut oder schlecht ist, kann ich nicht beurteilen. Das müssen Berufenere tun.

Und dann dies – wir müssen  hier im stillen Tösstal einer Zeitung aus der lärmigen Stadt Zürich entnehmen, dass die Gemeinde Bauma auf der Gemeindeversammlung zu den Lärmbestimmungen und Ruhezeiten beschlossen hat. Dass «Generell von den Ruhezeiten…ausgenommen sind: a) Das Läuten der Kirchenglocken, b) Das Läuten von Kuhglocken ausserhalb von Wohngebieten und deren näheren Umgebung». Dazu wird der Vizegemeindepräsidenten zitiert: «Das Geläut gehört zu unserer Region und zu unserer Kultur».

Auch die sensibelsten Menschen können diese Klänge vor Gericht nicht anfechten. Nun müssen Juristinnen und Juristen auf die lukrative Einnahmequelle «Lärmklage» verzichten. Als Ersatz können sie es ja noch mit laut spielenden Kindern, den Plopps auf Tennisplätzen oder einem krähenden Hahn versuchen. Oder mit hämmernden Spechten. 

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