Gestern lud die Gemeinde Schwerzenbach zu einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung in den Gemeindesaal im Chimlimärt. Anlass war das zweite Traktandum zur überarbeiteten Gemeindeordnung. Der Fahrplan der politischen Gemeinde sieht vor, dass über die neue Gemeindeordnung am 1. September 2019 an der Urne abgestimmt wird. Voraussetzung dafür war die gestrige Vorberatung.
Vieles in der bestehenden Gemeindeordnung von 2005 sei nicht mehr aktuell, sagte Gemeindepräsident Thomas Weber in seinen Ausführungen. Für die Änderungen habe man im Jahr 2017 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der politischen Gemeinde und der Primarschulpflege gebildet, so Weber.
Zu reden gaben besonders die Anpassungen, welche die Finanzbefugnisse des Gemeinderates betreffen. Bei der neuen Gemeindeordnung wurde etwa die Summe für die Veräusserung von Liegenschaften des Gemeindevermögens von 300‘000 auf 750‘000 Franken erhöht. Damit kämen neu Veräusserungen über einem Wert von 750‘000 Franken vor die Gemeindeversammlung. Weber begründete die Korrektur mit der allgemeinen Verteuerung von Liegenschaften.
Auch der Betrag von einer Million Franken für den Erwerb und Tausch von Liegenschaften wurde substanziell erhöht. Ein Stimmberechtigter monierte die «hohe Summe von 2,5 Millionen Franken». Weber begründete die Erhöhung mit den Bodenpreisen, die sich auf Gemeindegebiet heutzutage «zwischen 1000 und 2000 Franken» bewegen würden.
Offenlegung Interessensbindungen
Eine weitere Neuerung betrifft die Offenlegung der Interessensbindungen. Neu sollen Behördenmitglieder ihre beruflichen Tätigkeiten, Mitgliedschaften in Organen und Behörden und Beteiligungen an privaten Organisationen offenlegen. Weber sagte, dass diese Interessensbindungen nach Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung wohl auf der Website der Gemeinde publiziert würden.
Die 57 Stimmberechtigten sprachen sich einstimmig und ohne Änderungsanträge für die neue Gemeindeordnung, sowohl für die politische Gemeinde, wie auch für die Primarschulgemeinde aus. «Damit machen sie eine Empfehlung für die kommende Urnenabstimmung», sagte Weber abschliessend. Falls die überarbeitete Gemeindeordnung an der Urne angenommen wird und der Regierungsrat sie genehmigt, tritt sie per 1. Januar 2020 in Kraft.
Kredit für Sanierung bewilligt
Auch der Altlastensanierung der Schiessanlage stimmten die Stimmberechtigten ohne Gegenstimme zu. Damit wurde der Kredit von 316‘000 Franken für eine Dekontamination des Kugelfanges bewilligt. Für die Gemeinde Schwerzenbach würden lediglich 180‘000 Franken an Kosten anfallen, zumal sich die Gemeinde Greifensee zu 40‘000 und der Bund sich zu 96‘000 Franken an den Sanierungskosten beteiligen, so Finanzvorstand Thomas Frey.
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