In den Kantonen Zug, Obwalden, Glarus und Zürich sind ab Mai Einzonungen bis auf weiteres tabu. Dadurch darf Land nicht mehr von einer Nichtbauzone in eine Bauzone umgewandelt werden – das gilt sowohl für Ackerland wie auch für Erholungs- oder Freihaltezonen. Der Grund für die Sanktion: Die vier Kantone haben es versäumt, innerhalb von fünf Jahren das Raumplanungsgesetz des Bundes umzusetzen. Die Gesetzeslücke betrifft den Mehrwertausgleich.
Gesetz steht noch immer nicht
Im Kanton Zürich steckt der Gesetzesentwurf noch in der Kommissionsarbeit fest. Dazu kommt, dass SP, Grüne, AL und der Mieterverband eine kantonale Volksinitiative «für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich» lanciert haben. Sie fordern höhere Mehrwertabgaben von den Grundeigentümern an die Gemeinden und den Kanton. Diese fallen für Grundeigentümer bei Ein-, Auf- und Umzonungen an. Kommt die Initiative durch, muss das seit Jahren in Bearbeitung stehende Gesetz angepasst werden.
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