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Die Ju-Air muss die Auflagen des Bazl erfüllen, um allenfalls wieder abheben zu können. Kapo GR

Nach Flugverbot: Nur noch Mitglieder dürfen mit Ju-Air fliegen

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat der Ju-Air die kommerziellen Passagierflüge untersagt. Der Entscheid geht aus einer Risikobeurteilung anlässlich des Absturzes einer Ju-52 im Sommer 2018 hervor. Die Ju-Air darf indes künftig ihren Vereinsmitgliedern Rundflüge anbieten.

Die Ju-Air muss die Auflagen des Bazl erfüllen, um allenfalls wieder abheben zu können. Kapo GR

Veröffentlicht am: 12.03.2019 – 08.19 Uhr

Nach dem Unfall einer Ju-Air-Maschine im Sommer 2018 hat das Bazl die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt und ist zum Schluss gekommen, dass ein kommerzieller Weiterbetrieb mit historischen Luftfahrzeugen die heutigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt. Deshalb wird das Bazl der Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge entziehen, wie das Bundesamt gestern mitteilte.

Zukunft für Ju-52-Flotte

Dieser Entscheid wird auch durch Fakten aus der laufenden Unfalluntersuchung durch die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) gestützt. Zusätzlich wird sich die europäische Gesetzgebung für Oldtimer ab Mitte 2019 ändern und einen kommerziellen Betrieb nicht mehr zulassen. In Deutschland unterstützt die Lufthansa kommerzielle Passagierflüge mit ihrer eigenen Ju-52 ebenfalls nicht mehr.

Der Flugbetrieb der Ju-52-Flotte hat aber trotz dieses Entscheids eine Zukunft. So sollen Vereinsmitglieder weiterhin mitgeführt werden können. Allerdings müssen die Passagiere seit mindestens 30 Tagen Mitglied sein und über die höheren Risiken aufgeklärt sein, die bei historischen Flugzeugen im Vergleich zu modernen Passagierflugzeugen bestehen.

Für die Ju-Air sei diese « gesetzliche Veränderung » nicht dramatisch, sagte Ju-Air-Sprecher Christian Gartmann. « Zudem waren bis anhin die meisten Passagiere bereits Mitglied des Vereins. »

Hohe Kapazität als Hindernis

Da Flugzeuge wie die Ju-52 eine grössere Zahl von Passagieren befördern können, müssen sie technisch und operationell höhere Anforderungen erfüllen als kleinere Oldtimerflugzeuge. Erschwerend kommt bei den Ju-52 hinzu, dass es keinen Hersteller mehr gibt, der für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich ist. Das Bazl ist wie andere nationalen Aufsichtsbehörden schon aus Ressourcengründen nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Die privaten Betreiber von grossen Oldtimerflugzeugen müssen sich daher entweder selbst dieses Fachwissen aneignen oder diese Aufgabe an einen externen Betrieb delegieren.

Da die Ju-Air gemäss dem Bazl die von ihm geforderten technischen Massnahmen noch nicht vollständig erfüllen kann, bleiben ihre Oldtimerflugzeuge weiterhin am Boden. Solange lassen sich aus Sicht des Bundesamtes auch keine Aussagen über den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Flugbetriebes durch die Ju-Air machen, wie das Bazl mitteilte.

Keine Flüge vor Ende Mai

Gestern schrieb die Ju-Air in einer Mitteilung, dass sie vorsieht im Sommer 2019 vorerst ein Flugzeug einzusetzen. Bei der Maschine handelt es sich um die Ju-52 mit der Immatrikulation HB-HOS, bei der seit November zusätzlich zur Jahreswartung auch umfassende Korrosionsuntersuchungen vorgenommen worden seien. Zum Einsatz seien zudem «neue hochauflösende Boroskopkameras» gekommen, um kleinste Hohlräume in Flügeln, Leitwerken und im Rumpf zu untersuchen, schrieb die Ju-Air gestern in einer Mitteilung.

Die Ju-Air geht davon aus, dass aufgrund von «Verzögerungen bei den Untersuchungen» der Flugbetrieb mit der HB-HOS nicht vor Ende Mai aufgenommen werden kann. Mit jenen Passagieren, die bereits ein Flugticket für ein früheres Datum gekauft hätten würde man Kontakt aufnehmen, sagte Gartmann. « Sie erhalten einen Gutschein, den sie zu einem späteren Zeitpunkt einlösen können. »

Die Facts zu den drei Ju-52 Flugzeugen

HB-HOS: Sie steht derzeit in einem Hangar der Ju-Air in Dübendorf. Nach der Jahreswartung wurde die Maschine zusätzlich umfassend auf Korrosion untersucht. Laut der Ju-Air wurden für die Analysen und Untersuchungen auch externe Experten beigezogen. Die Airline plant, die Maschine im Sommer dieses Jahres wieder für Rundflüge einzusetzen. Voraussetzung dafür ist eine Genehmigung («Permit to Fly») des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl).

HB-HOP: Die Maschine wurde im vergangenen November in ihre Baugruppen zerlegt. Im Sommer dieses Jahres werden die Flügel bei einem Spezialunternehmen generalüberholt. Die Ju-Air rechnet damit, dass die Ju-52 in einem Jahr wieder einsatztauglich sein wird und den Flugbetrieb im Jahr 2020 sicherstellen kann.

HB-HOY: Das in Mönchengladbach stationierte Flugzeug soll langfristig die durch den Absturz verlorene HB-HOT ersetzen. Gemäss der Ju-Air lassen momentan «vertragliche Vereinbarungen» einen Abzug der jüngsten Ju-52 der Ju-Air-Flotte nicht zu. Zudem bräuchte es für den Flug nach Dübendorf eine Überführungsgenehmigung des Bazl.


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