nach oben

Anzeige

Gemäss dem Obergericht besteht kein hinreichender Tatverdacht. Thomas Bacher

Anzeige gegen Amtsleiterin ist nicht möglich

Daniel Peter von der Piratenpartei Zürich hat die Chefin des Dübendorfer Sozialamts wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Nun erteilt ihm das Obergericht eine Abfuhr.

Gemäss dem Obergericht besteht kein hinreichender Tatverdacht. Thomas Bacher

Veröffentlicht am: 11.03.2019 – 17.49 Uhr

Nach wiederholter Kritik am Sozialamt Dübendorf hatte Daniel Peter von der Piratenpartei Zürich angekündigt, die Leiterin wegen Amtsmissbrauchs anzuzeigen. Er berief sich dabei auf einen Bericht des «Tages-Anzeigers», der über eine «schikanöse Behandlung» von Sozialhilfebezügern geschrieben hatte. Sein Vorgehen begründete Peter weiter damit, dass die Amtsleiterin vor gut zwei Jahren einen Facebook-Post der rechtsextremen deutschen NPD geteilt hatte. 

Doch aus der Anzeige wird nichts. Wie der Dübendorfer Stadtrat in einer Medienmitteilung schreibt, hat das Obergericht des Kantons Zürich entschieden, die für die Eröffnung einer Strafuntersuchung nötige Ermächtigung nicht zu erteilen. Dies geschah auf Antrag der Staatsanwaltschaft. 

Das Obergericht argumentiert, dass die Strafanzeige «in keiner Weise substantiiert» sei und sich daraus kein hinreichender Tatverdacht auf das Vorliegen einer strafrechtlichen Handlung ableiten lasse. Aus der Anzeige würden sich keine konkreten Anhaltspunkte für den vorgeworfenen Amtsmissbrauch ergeben. 

«Billige politische Hetze»

In der Medienmitteilung kommt auch Sozialvorsteherin Jacqueline Hofer (SVP) zu Wort, die amteshalber die Präsidentin der Sozialbehörde ist. Sie begrüsse den Entscheid, mit dem «billiger politisch motivierter Hetze» eine Abfuhr erteilt worden sei. Dies bereite den Weg für eine sachliche Diskussion über die Leistungen der Dübendorfer Sozialhilfe.

Weiter verweist Hofer auf die von ihr in Auftrag gegebene externe Untersuchung der in den Medien kritisierten Fälle. Deren Resultat können die Grünen offenbar kaum erwarten. So verlangt Gemeinderat Julian Croci in einer schriftlichen Anfrage diverse Antworten zu diesem Thema. Croci will wissen, welche Firma mit der Untersuchung beauftragt wurde und wann mit den Resultaten zu rechnen ist. Auch möchte er Auskunft darüber, welcher Personenkreis über die Ergebnisse informiert wird. Des weiteren interessiert ihn, ob die Untersuchung auch eine Befragung der betroffenen Sozialhilfebezügern beinhaltet und ob neben der Gesetzeskonformität auch der Umgangston der Beamten untersucht wird.


Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige