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Maria Rita Marty (EDU) aus Volketswil musste Kritik wegen ihren Wahlplakaten in Mönchaltorf einstecken. , Die Werbung an der Gossauerstrasse beeinträchtige die Sicht der Verkehrsteilnehmer. PD

Eingeschränkte Sicht wegen Wahlplakaten

Mit Wahlplakaten am Strassenrand machen Politiker derzeit auf sich aufmerksam. Leser bemängeln, dass diese zum Teil die Verkehrssicherheit gefährden. Diese Kritik betraf auch Plakate der EDU-Kantonsrätin Maria Rita Marty aus Volketswil.

Maria Rita Marty (EDU) aus Volketswil musste Kritik wegen ihren Wahlplakaten in Mönchaltorf einstecken. , Die Werbung an der Gossauerstrasse beeinträchtige die Sicht der Verkehrsteilnehmer. PD

Veröffentlicht am: 21.02.2019 – 19.00 Uhr

Vor den Wahlen kämpfen Politikerinnen und Politiker bekanntlich um die Gunst der Bevölkerung – so auch vor den kommenden Kantons- und Regierungsratswahlen. Dies tun sie unter anderem mittels Plakaten. Viele davon sind auch im Bezirk Uster am Strassenrand platziert. Zum Teil stehen die Schilder allerdings an so ungünstigen Stellen, dass sie die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden. So etwa in Mönchaltorf, wie Kathrin Molinari aus Esslingen beobachtete.

«Dass man im Wahlkampf um jeden Preis auffallen muss, ist klar», sagt sie. Trotzdem übt Molinari Kritik – und zwar an der Werbung der Volketswiler Kantonsrätin Maria Rita Marty (EDU). Die Politikerin falle mit ihren Plakaten auf, aber «negativ». Die Volketswilerin habe diese nämlich an «unübersichtlichen» und «gefährlichen» Ausfahrten zwischen Mönchaltorf und Gossau platziert.

 Riskante Platzierung auf 80er Strecke

Ein solches Plakat steht kurz vor der 80er-Strecke beim Ortsausgang Mönchaltorf, gleich bei der Einmündung von der Gossauerstrasse auf den Parkplatz zur Sportanlage Schwerzi. «Wenn ich vom Parkplatz aus nach rechts wieder in die Hauptstrasse einbiegen will, versperrt mir das Plakat die Sicht», so Molinari.

Die Verkehrssituation beim zweiten Plakat sei ähnlich riskant. Dieses steht an derselben Strasse ein paar hundert Meter weiter in Richtung Gossau, wo sich rechts ein Kiesparkplatz am Aabach befindet. «Dass dort häufig Nebel liegt, macht die Situation noch schlimmer. Ich bin mir sicher, es gibt andere Orte, wo man ein Plakat hinstellen kann, ohne dass man die Sicherheit der Wähler gefährdet.»

Allenfalls Standort überdenken

Für Kantonsrätin Marty kommt die Kritik überraschend. Sie habe die Platzierung ihrer Plakate in Auftrag gegeben. Weil jene an der Gossauerstrasse auf Privatgrund stehen würden, seien sie in Absprache mit dem Eigentümer von einer beauftragten Privatperson aufgestellt worden. Marty sagt: «Meine Anweisung an ihn war, dass die Werbeplakate nicht bei Ausfahrten platziert werden. Dass dem nicht so ist, wusste ich nicht.»

Inzwischen hat die Volketswilerin mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen – und die Plakate um ein paar Meter verschieben lassen. Marty vermutet jedoch, dass bei der Kritik an ihrer Wahlwerbung nicht der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stand. «Gut möglich, dass es allein darum geht, unsere Partei in ein schlechtes Licht zu rücken.» Andernfalls, so glaubt die Volketswilerin, hätte man sie wegen des Missstands direkt kontaktiert.

Auch in Pfäffikon eingeschränkte Sicht

Die Plakate von Marty sind nicht die einzigen, welche aufgrund der unüberlegten Platzierung aufgefallen sind. In Pfäffikon stand ein Wahlplakat von Andrea Di Biase (FDP) bis vor kurzem gleich bei der Einmündung von der Hochstrasse in die Rigistrasse.

Der Standort war gemäss Anwohner Köbi Keller so ungünstig, dass beim Abzweigen von der Neben- auf die Hauptstrasse der Blick auf den Verkehr stark eingeschränkt war. «Ich habe die heranfahrenden Autos kaum gesehen und musste langsam in die Hauptstrasse vorfahren», so Keller. Als er dies vor ein paar Tagen bei der Gemeindepolizei meldete, wurde das Plakat um 50 Meter versetzt. Nun sei die Sicht auch hier wieder frei.

Regeln zu Plakaten in Mönchaltorf
Je nach Gemeinde können die Richtlinien betreffend der Installation von Plakaten variieren. In Mönchaltorf dürfen Plakate für Wahlen und Abstimmungen mit dem Eiverständnis der Grundeigentümer aufgestellt werden – auch in der Landwirtschaftszone. Das hält die Gemeinde in ihren Richtlinien fest. Platziert werden dürfen sie maximal sechs Wochen vor den Wahlen und Abstimmungen, spätestens eine Woche nach dem Termin müssen sie wieder entfernt werden. Bei der Platzierung gelte es zu beachten, dass Plakate zum Strassenraum einen Abstand von mindestens 1.50 Meter aufweisen. Zudem dürfen sie weder die Sicht einschränken noch auf andere Art und Weise die Strassenteilnehmer behindern. (red)


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