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Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil des Bezirksgericht Uster in allen vier Anklagepunkten. PD

Unfall gebaut und dann in die Ferien gefahren

Ein Urteil des Bezirksgerichts Uster zu einem Autounfall in Forch wurde vom Obergericht bestätigt. Der Angeklagte habe sich bewusst einer Kontrolle entzogen. Das Gericht berücksichtigte im Urteil auch vergangene Verfehlungen des Mannes.

Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil des Bezirksgericht Uster in allen vier Anklagepunkten. PD

Veröffentlicht am: 19.02.2019 – 13.26 Uhr

Am frühen Nachmittag des 6. Novembers 2015 rammte ein Mann mit seinem Chrysler Stratus im Ortsteil Forch den Sockel einer Bahnschranke der Forchbahn. Ohne Auszusteigen fuhr er mit seinem arg beschädigten Fahrzeug nach Hause. Dort entfernte er das Nummernschild am Heck des Fahrzeugs. Das Front-Nummernschild war bei der Unfallstelle liegen geblieben. Der Mann blieb noch rund eine halbe Stunde zuhause, ging anschliessend zu Freunden, wo er übernachtete und dann in die Ferien. Er informierte weder Polizei noch die Verwaltung der Forchbahn über den Unfall. Der Sachschaden an der Bahnschranke belief sich auf rund 13'000 Franken. Die Schranke konnte nicht mehr geschlossen werden und der Übergang bis zur Reparatur nur auf Sicht befahren werden.

Vier Anklagepunkte

Der Unfall trug dem Beschuldigten vier Anklagen ein: Vereitelung  der Feststellung der Fahrunfähigkeit (Blutprobe), Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidriges Verhalten  bei einem Unfall und Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Der damals 48-Jährige wurde in allen Punkten für schuldig befunden. Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn im Dezember 2017 zu einer Busse von 800 Franken und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken. Zudem musste er die Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von rund 6600 Franken übernehmen. Das Urteil wurde ans Obergericht weitergezogen.

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