Am frühen Nachmittag des 6. Novembers 2015 rammte ein Mann mit seinem Chrysler Stratus im Ortsteil Forch den Sockel einer Bahnschranke der Forchbahn. Ohne Auszusteigen fuhr er mit seinem arg beschädigten Fahrzeug nach Hause. Dort entfernte er das Nummernschild am Heck des Fahrzeugs. Das Front-Nummernschild war bei der Unfallstelle liegen geblieben. Der Mann blieb noch rund eine halbe Stunde zuhause, ging anschliessend zu Freunden, wo er übernachtete und dann in die Ferien. Er informierte weder Polizei noch die Verwaltung der Forchbahn über den Unfall. Der Sachschaden an der Bahnschranke belief sich auf rund 13'000 Franken. Die Schranke konnte nicht mehr geschlossen werden und der Übergang bis zur Reparatur nur auf Sicht befahren werden.
Vier Anklagepunkte
Der Unfall trug dem Beschuldigten vier Anklagen ein: Vereitelung der Feststellung der Fahrunfähigkeit (Blutprobe), Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall und Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Der damals 48-Jährige wurde in allen Punkten für schuldig befunden. Das Bezirksgericht Uster verurteilte ihn im Dezember 2017 zu einer Busse von 800 Franken und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 60 Franken. Zudem musste er die Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von rund 6600 Franken übernehmen. Das Urteil wurde ans Obergericht weitergezogen.
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