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Bleibt per Obergerichtsentscheid ordentlich verwahrt: Der Täter des Vierfachsmordes von Rupperswil. PD

Gossauer Kantonsrat besorgt wegen Rupperswiler Mörder

Eine Gefängniswärterin, die einen Inhaftierten aus dem Gefängnis befreite, dazu die Manipulation des Rupperswiler Vierfachmörders alarmieren den Gossauer Kantonsrat Daniel Wäfler (SVP). Er will wissen, wie der Regierungsrat gegen ähnliche Fälle vorgeht.

Bleibt per Obergerichtsentscheid ordentlich verwahrt: Der Täter des Vierfachsmordes von Rupperswil. PD

Veröffentlicht am: 03.01.2019 – 10.35 Uhr

Der Vorfall kam an der Gerichtsverhandlung am Obergericht Mitte Dezember erstmals zur Sprache: Der Rupperwiler Vierfachmörder T.N. soll eine Gefängniswärterin manipuliert haben, das Vorgehen im Verfahren gegen ihn bei der Staatsanwaltschaft zu kritisieren. Der Mörder vernahm von einem weiteren Gutachten, die zu ihm erstellt werden sollten und fürchtete deshalb die lebenslange Verwahrung. In der Folge weinte er sich bei einer Gefängniswärterin so sehr aus, bis diese sich an die Staatsanwältin wandte. Der Fall diente dieser in der Gerichtsverhandlung, um die Manipulationskraft des Täters zu illustrieren.

Er dient nun auch dem Gossauer Kantonsrat Daniel Wäfler (SVP), um seiner Sorge um die Reputation des Zürcher Justizvollzugs Ausdruck zu geben. Denn der Mörder sass in der Anstalt Pöschwies in Regensdorf, der Vorfall ereignete sich also im Kanton Zürich. Und Wäfler macht in seiner Anfrage geltend, dass es keineswegs der erste derartige Fall auf Kantonsgebiet war.

Ein zweiter Fall

Er nennt diesbezüglich jenen Vorfall von 2016, als eine Gefängniswärterin des Bezirksgefängnisses Dietikon wegen eines Verhältnisses einen Inhaftierten befreite und sich mit ihm ins Ausland absetzte. Damals, so Wäfler, sei die Sicherheit der Gefängnisse breit diskutiert worden. Und die Justizdirektion hätte Verbesserungen versprochen. Nichtsdestotrotz sei es nun zum Vorfall mit dem Rupperswiler Vierfachmörder gekommen.

In seiner Anfrage will Wäfler wissen, ob den Verantwortlichen des Justizvollzugs der Sachverhalt rund um die Manipulation der Mitarbeiterin durch den Rupperswiler Vierfachmörder schon vor Publikation der Gerichtsberichterstattung bekannt war. Und was die Verantwortlichen nach dem Telefonanruf der Mitarbeiterin an die Staatsanwältin diziplinarisch und sicherheitsmässig unternommen hätten. Er fragt auch, ob der Strafvollzugsbehörde das «offenbar grenzenlose Manipulationspotenzial» von T.N. auf seine Umgebung bewusst sei.

Wäfler sorgt sich vor Urlauben und Transporten

Er will zudem wissen, ob die Sicherheitsvorkehrungen für die Inhaftierung – besonders während der Transporte – «der extremen Gefährlichkeit und Manipulierbarkeit» des Vierfachmörders angepasst sei. Und ob T.N. bereits einmal Hafturlaub gehabt habe. Respektive, wann und unter welchen Bedingungen dem Mann ein Hafturlaub gewährt werden müsse.

Generellerer Natur ist einzig die Frage, welche Massnahmen die Verantwortlichen geplant hätten, um die künftige Manipulation von Mitarbeitern im Justizvollzug auszuschliessen.

Unterschrieben haben die Anfrage nebst Wäfler EDU-Kantonsrätin Maria Rita Marty aus Volketswil sowie seine SVP-Parteikollegin Erika Zahler aus Boppelsen.


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