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Der Wilemer Finanzvorstand Simon Mösch auf der Schochenwiese, die Teil des Nachlasses von Jakob Schoch an die Gemeinde ist. Rolf Hug

«Mit diesem Reglement erfüllen wir den Willen Jakob Schochs»

Wie soll Wila das Erbe von Jakob Schoch von gut 3,6 Millionen Franken verwenden? Über ein entsprechendes Reglement, das diese Frage beantworten soll, befinden in gut zwei Wochen die Stimmbürger an der Urne.

Der Wilemer Finanzvorstand Simon Mösch auf der Schochenwiese, die Teil des Nachlasses von Jakob Schoch an die Gemeinde ist. Rolf Hug

Veröffentlicht am: 05.11.2018 – 15.12 Uhr

In Wila steht am 25. November ein nicht alltägliches Geschäft an. Die Stimmbürger befinden über einen Nachlass von gut 3,6 Millionen Franken an die Gemeinde. Vermacht hat ihn Jakob Schoch. Er starb 2013, war geschieden, kinderlos und Mitglied im Turnverein. Ausserdem war er interessiert an den kulturellen Veranstaltungen im Dorf. Schochs letzter Wille war in seinem Testament zwar nicht ganz exakt formuliert. Jedoch ist er dahingehend eindeutig, dass die Gemeinde sein Vermögen zu gemeinnützigen Zwecken verwenden darf.

Mindestens 50 Prozent Eigenleistung

Nach einer Mitwirkungsveranstaltung im 2015 wurde im vergangenen Juli mit der Bevölkerung der Entwurf eines Reglements zur Mittelverwendung diskutiert (wir berichteten). Damals erläuterte der Wilemer Finanzvorstand Simon Mösch auch die Vorteile einer Verla­gerung des Nachlasses in eine Sonderrechnung, wie sie nun zur Abstimmung gelangt. Gegenüber einer Stiftung habe diese den Vorteil, dass das Volk über die Verwendung der Mittel ­mitentscheiden kann. «Dieser Wunsch ging klar aus den Veranstaltungen hervor», erklärt Mösch auf Anfrage. Das nun an die Urne gelangende Reglement regelt den Rahmen für Beitragsgesuche für Projekte. Nebst einem gemeinnützigen Zweck müssen diese «einen lokalen Bezug» und «für die Bevölkerung der Gemeinde Wila einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen». Sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Vereine, können Gesuche einreichen. Einzig Beiträge an gewinnorientierte Organisationen und Unternehmen sind ausgeschlossen.

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