Mehr Klarheit beim Thema Spesen

Wer sich freiwillig engagiert, erhält nach klassischer Definition keine Entlöhnung. Unkosten, die durch den freiwilligen Einsatz entstehen, sollen aber jederzeit zurückerstattet werden. Doch wo sind die Grenzen zwischen Spesenentschädigungen und lohnähnlichen Entgelten?
Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung von Spesen gehen bei benevol Zürioberland, der Fachstelle für freiwilliges Engagement in der Region, laufend ein. Es ist ein Thema, das Vereine und Organisationen mit Freiwilligen immer wieder beschäftigt. Unklarheiten tauchen bei den rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Auszahlung von Spesen auf.
Es stellen sich aber auch regelmässig weiterführende Fragen: Welche Auswirkungen können Entschädigungen auf die Motivation von Freiwilligen haben? Welche Aufgaben können und sollen überhaupt als freiwilliges Engagement erfüllt werden und wann ist eine Anstellung angezeigt?
Elsbeth Fischer-Roth, langjährige Geschäftsführererin benevol Schweiz und Beraterin bei der Fachstelle Vitamin B liefert in einem kurzen Fachinput Antworten. Ziel ist die Sensibilisierung und das Erlangen von Sicherheit rund ums Thema Entschädigung und Spesen in der Freiwilligenarbeit.