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Ginge es nach dem Nationalrat, wäre dieser Schnappschuss schützenswert. Das kann doch wohl nicht sein. Christian Brändli

Nicht jeder Schnappschuss ist schützenswert

Jedem Föteli soll der Status eines geschützten Werkes zukommen, geht es nach dem Nationalrat. Der Ständerat hat nun die Chance, den geplanten «Lichtbildschutz» wieder aus dem Urheberrechtsgesetz zu streichen.

Ginge es nach dem Nationalrat, wäre dieser Schnappschuss schützenswert. Das kann doch wohl nicht sein. Christian Brändli

Veröffentlicht am: 30.01.2019 – 12.56 Uhr

Im Dezember befasste sich der Nationalrat intensiv mit der Revision des Urheberrechts. Im Vordergrund stand dabei die Diskussion um die Replay-Funktion beim Fernsehen. Völlig zu Recht hat der Nationalrat das geplante Spulverbot, mit dem ein Übergehen der Werbung hätte verhindert werden sollen, abgeschmettert.

In der Debatte wurde unter anderem angeführt, dass ein solches Verbot ein völliger Anachronismus wäre. Da würde quasi versucht, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Die heutigen Konsumbedürfnisse hätten sich stark gewandelt. 

Soziale Medien leben von Bildern

Angesichts dieser Argumente ist es völlig unverständlich, wie der gleiche Rat sich beim Urheberschutz für Fotos für eine völlig rückwärtsgewandte Schutzklausel hat aussprechen können. Geht es nach der grossen Kammer, so soll künftig jeder Schnappschuss rechtlich geschützt sein.

Heute ist es in der Schweiz so, dass Fotografien, die ein gewisses Mass an Besonderheit aufweisen, urheberrechtlich geschützt sind. Das ist auch richtig so, kommt doch den gestalteten Werke gerade von Berufsfotografen ein besonderer Rang zu. 

Die neue Regelung will nun aber jedem Foto fürs Ferienalbum, jedem verwackelten Bildchen, das mit dem Handy geschossen worden ist, ja jeder Röntgenaufnahme den Status eines geschützten Werkes zuerkennen. Die Folgen eines solchen Schrittes wären weitreichend, extrem hinderlich und vor allem fern der heutigen Lebensrealität. Bilder sind längst zu einem festen Bestandteil unserer Kommunikation geworden. Wir tauschen uns auf sozialen Medien über Bilder aus, weshalb der freie Zugriffe auf solche Abbildungen essenziell ist. 

Einwilligung für jedes Bild nötig

Der sogenannte Lichtbildschutz hätte unmittelbare Folgen für jeden einzelnen von uns. Jede Abbildung, die ich weiterverbreiten will, muss ich entweder selbst erstellt haben oder einkaufen. Wenn ich ein Foto ohne Einwilligung des Autors verwende, riskiere ich eine Schadenersatzklage. Das ist übrigens keine Fantasterei, sondern in Deutschland, das den Lichtbildschutz schon lange kennt, Alltag. Da flattert schon mal einer Schulbehörde eine Klage ins Haus, weil eine Schülerin für ein Referat ein Bild aus dem Internet verwendet und dieses dann auf der eigenen Website platziert hat. 

Entstanden ist dieser Lichtbildschutz in Deutschland übrigens zu einer Zeit, als das Erstellen einer Fotografie noch mit viel Aufwand und einer teuren Ausrüstung verbunden war. Damals war das Fotografieren eine Leistung, dessen Resultat geschützt werden musste. Diese Zeiten sind mittlerweile längst vorbei, und die entsprechende Schutzklausel heute antiquiert. 

Realitätssinn gefragt

Doch die neue Regelung wäre auch für Museen, Ortsarchive oder Dokumentationsstellen verheerend. Sie müssten die Einwilligung jedes Fotografen einholen, das entsprechende Bild zeigen zu dürfen – und das wohlgemerkt für alle Fotos, die nicht älter als 50 Jahre sind. Eine Unmöglichkeit.

In der Frühlingssession wird sich weisen, ob der Ständerat grösseren Realitätssinn als der Nationalrat beweist – und das neue Gesetz dort platziert, wo es  hingehört: in den Kübel.  


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