Der tragische Beissunfall 2005, bei dem in Oberglatt ein Kindergartenschüler nach einer Hundeattacke starb, hatte weitreichende Folgen für die Schweizer Hundehalter und deren Tiere. Bund und Kantone verschärften nach dem Angriff der drei Pitbull-Terrier die Vorschriften über die Hundehaltung massiv.
Auf eidgenössischer Ebene wurden Hundehalter dazu verpflichtet, mindestens acht Lektionen zu besuchen, in denen ihnen in Theorie und Praxis beigebracht wurde, wie sie ihre Hunde zu führen hatten. Der Kanton Zürich ging im neuen kantonalen Hundegesetz, das vor neun Jahren in Kraft trat, gar noch einige Schritte weiter. So wurde nicht nur der Besuch eines 14 Lektionen umfassenden Kursprogramms für Halter von «grossen und massigen Hunden» eingeführt. Der Kauf von Pitbulls, Bull Terriern und anderen Hunderassen mit sogenannt erhöhtem Gefährdungspotenzial, sprich Kampfhunden, wurde gleich verboten.
Wirkung verfehlt
Was für alle Vorschriften und Gesetze gelten sollte, nämlich dass sie von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob sie überhaupt - noch – nötig sind, ist für solche ganz besonders angebracht, die unter dem Eindruck von Einzelfällen entstanden sind. Das hat der Nationalrat gemacht. Gestützt auf eine Wirkungsanalyse des nationalen Hundegesetzes hat er im September 2016 beschlossen, das Bundesobligatorium für Hundehalter aufzuheben, mit welchem diese verpflichtet worden waren, einen « Sachkundeausweis » zu erwerben. Die Analyse hatte ergeben, dass die Zahl der Beissattacken trotz der Kurspflicht nicht abgenommen hatte.
Entlastung für Halter und Gemeinden
Wenn die Zürcher nun am 10. Februar über die Änderung des Hundegesetzes abstimmen, geht es um nichts anderes als die Abschaffung dieser Kurspflicht auch in unserem Kanton. Denn auch hier hat die Häufigkeit von Hundeangriffen trotz noch intensiverer Ausbildung nicht wirklich abgenommen. Und so stellt sich die Frage, wieso Hundehaltern ein so grosser zeitlicher und auch finanzieller Aufwand verordnet werden soll, wenn das eigentliche Ziel, die Reduktion der Beissattacken, nicht erreicht werden kann. Mit der Aufhebung des Obligatoriums würden auch die Gemeinden entlastet, die jetzt noch überprüfen müssen, ob die Hundehalter ihrer Ausbildungspflicht nachkommen.
Mit der Abschaffung der Ausbildungspflicht soll nichts gegen Hundekurse an sich gesagt werden. Der Besuch von Hundeschulen ergibt sicher für all jene Sinn, die mit ihrem Tier intensiver arbeiten wollen. Nur soll dieser Schritt aber freiwillig erfolgen.
Untaugliche Ausweitung des Obligatoriums
Auch der Regierungsrat ist zur Einsicht gekommen, dass der Kanton Zürich es mit seinen Vorschriften übertrieben hat. Er möchte zwar noch Kurse – auch wegen der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung - , aber etwas kürzere. Im Gegenzug soll das Obligatorium auf alle Hunderassen ausgedehnt werden, also bis hinunter zum Schosshündchen. Weil auch die schnappen können. Und dafür braucht es ein neues Gesetz? Wirklich verhältnismässig erscheint das nicht.
Ein Ja zur Änderung des Hundegesetzes bringt einen kleinen Bürokratieabbau. Abstriche an der Sicherheit gibt es nicht. Denn das wirkungsvolle, 2010 im Kanton Zürich neu eingeführte Kampfhundeverbot bleibt uneingeschränkt bestehen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch
Kommentar schreiben