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Die Maskenpflicht in Spitälern und Heimen des Kantons Zürich wird am Montag offiziell aufgehoben. Foto: Keystone

Maskenpflicht fällt in Spitälern und Heimen

Ab kommendem Montag liegt die Entscheidung über die Maskenpflicht wieder bei den Gesundheitsinstitutionen selbst, so wie vor der Corona-Pandemie. Das Thema ist aber noch nicht ganz vom Tisch.

Die Maskenpflicht in Spitälern und Heimen des Kantons Zürich wird am Montag offiziell aufgehoben. Foto: Keystone

Veröffentlicht am: 25.05.2022 – 08.40 Uhr

Im Kanton Zürich fällt die letzte Maskenpflicht: Ab 30. Mai, also kommenden Montag, gilt in allen Spitälern und Heimen keine generelle Maskenpflicht mehr.

Wie ein Sprecher der Zürcher Gesundheitsdirektion gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen von Radio SRF sagte, liegt die Verantwortung für den Schutz von Patientinnen und Patienten, Mitarbeitenden und Besuchenden dann wieder bei den Gesundheitsinstitutionen, wie vor der Pandemie.

Gar kein Thema mehr sind die Masken jedoch nicht. In den Stadtzürcher Altersheimen beispielsweise zielen die Verantwortlichen auf «asiatische Verhältnisse», also dass Masken immer dann getragen werden, wenn sich jemand krank fühlt.

«Ist das Virus im Haus, kann die Maskenpflicht auch wieder eingeführt werden», sagte Gabriela Bieri, Chefärztin des geriatrischen Dienstes, gegenüber dem Regionaljournal. «Ansonsten sind wir aber sehr froh, dass wir wieder ohne Maske funktionieren können.»


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