Publireportage
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Publireportage, Die inhaltliche Verantwortung liegt bei Elite Digital Marketing.
Wer sich mit dem eigenen Onlineshop selbstständig macht, ist sein eigener Herr. Die Arbeitszeit und der Umfang der täglichen Arbeit werden nach dem eigenen Ermessen flexibel festgelegt. Auf der anderen Seite trägt der Betreiber eines Onlineshops das gesamte Unternehmensrisiko. Dies bedeutet, er allein ist für den wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich.
Der folgende Beitrag gibt in elf Punkten Aufschluss darüber, was bei der Gründung eines Onlineshops zu beachten ist und von welcher Unterstützung ein Onlineshop profitieren kann.
1. Vorbereitende Gedanken machen
Einen Onlineshop zu führen, bedeutet für den Unternehmer, dass er einen hohen Aufwand und viel Zeit investieren muss. Deshalb sollte jeder, der sich zu diesem Schritt entschliesst, sich ein paar vorbereitende Gedanken machen. In der Hauptsache kommt es darauf an, dass das Unternehmen sich auch für den Inhaber lohnt. Vorteilhaft ist es, wenn gleich zum Start eine innovative Geschäftsidee da ist, die weiter ausgebaut werden kann. Wichtig ist es aber auch, sich über die rechtliche Seite des Onlineshops und das Marketing die passenden Gedanken zu machen.
2. Das Finanzamt über die Selbstständigkeit informieren
Wer sich selbstständig macht, muss das zuständige Finanzamt über seine Absicht informieren. Dies geschieht mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nachdem das Finanzamt diesen erhalten hat, bekommt der neue Unternehmer eine separate Steuernummer. Ohne diese gibt er seine Einkommensteuererklärung und seine Umsatzsteuererklärung ab. Firmiert der Onlineshop als GmbH, sind überdies die Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung und einer Gewerbesteuererklärung erforderlich.
3. Nach der passenden Existenzgründungsförderung Ausschau halten
Wer sich mit einem Onlineshop selbstständig macht, sichert damit seine Existenz. Damit besteht der Anspruch auf eine passende Existenzgründungsförderung, die entweder vom Bund oder vom Land gewährt wird. Voraussetzung ist, dass der Onlineshop nicht als Nebentätigkeit neben einer Beschäftigung als sozialversicherungspflichtiger Arbeitgeber geführt wird. Bei der Bewilligung des Antrags kann der Onlineshop auf einen Investitionskostenzuschuss - beispielsweise für die Anschaffung eines Computers und eines Internet Routers - hoffen.
4. Nach einer einprägsamen Internetadresse suchen
Wer sich mit seinem Onlineshop gegen die Mitbewerber auf dem Markt durchsetzen möchte, muss für einen möglichst einprägsamen Auftritt im Internet sorgen. Dies gelingt mit einer Internetadresse, die den Kunden im Gedächtnis bleibt und gleichzeitig auf das werbende Unternehmen hinweist. Als gute Idee hat es sich herausgestellt, eine kurze Domain zu verwenden. Überdies darf die gewählte Domain nicht schon vergeben sein. Deshalb muss der Unternehmer, der einen Onlineshop betreiben möchte, sich beispielsweise mithilfe einer Webdesign Agentur darüber kundig machen, welchen Domainnamen er zu seiner freien Verfügung verwenden kann.
Neben dem Anspruch, den ein Dritter gegebenenfalls gegen den Onlineshop-Betreiber geltend machen kann, profitiert er davon, dass sein Domain-Name unverwechselbar ist und die Kunden ausschließlich auf sein Unternehmen hingewiesen werden.
5. Einen Raum für das Lager finden
Der Betreiber eines Onlineshops lebt davon, dass er viel verkauft. Damit er die Bedürfnisse und Wünsche der Kunden termingerecht erfüllen kann, muss er von allen angebotenen Produkten ein bestimmtes Sortiment auf Lager haben. Was viele Betreiber von Onlineshops unterschätzen, ist der hierfür benötigte Platz und die Zeit. Schon beim Start seines Onlineshops muss der Betreiber für ein volles Lager sorgen. Kann er die Bedürfnisse der Kunden nicht erfüllen und die bestellte Ware innerhalb einer bestimmten Frist versenden, darf er sich nicht wundern, wenn sich die Kunden schnell von ihm abwenden.
6. Den Kunden unterschiedliche Bezahlmethoden anbieten
Zu dem professionellen Service eines Onlineshops gehört es, den Kunden unterschiedliche Bezahlmethoden anzubieten. Auf welche Möglichkeiten des Bezahlens der Unternehmer hierbei zurückgreifen sollte, kommt auf seine Zielgruppe an. Diese ist wiederum abhängig von den Produkten, die der Betreiber in seinem Onlineshop anbietet. Junge Kunden sind es beispielsweise nicht gewohnt, per «Vorkasse» oder «auf Rechnung» zur Kasse gebeten zu werden. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass sich seine Umsätze nicht wie gewünscht entwickeln. Zu den Bezahlmethoden, die derzeit von den meisten Kunden akzeptiert werden, gehören neben Paypal und dem Kauf über die Kreditkarte auch die Sofortüberweisung.
7. Alle anfallenden Kosten im Blick haben
Auch die betriebswirtschaftliche Seite darf bei der Gründung eines Onlineshops nicht zu kurz kommen. Wer als Betreiber eines Onlineshops seine Kosten nicht im Blick hat, riskiert es, schnell in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Bis zur Insolvenz ist es dann nicht mehr weit. Deshalb ist es wichtig, dass die Investitionskosten und die laufenden Kosten sinnvoll geplant und permanent überwacht werden. Gute Unterstützung bieten hier unter anderem ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerbüro, das sich für die monatliche Erstellung der Finanzbuchhaltung verantwortlich sieht. Der Betreiber des Onlineshops kann mit einer Beauftragung den Vorteil für sich nutzen, dass fachlich versierter Ansprechpartner ihn auf alle Kostentreiber aufmerksam macht.
8. Beschaffung der richtigen Software für den Betrieb des Onlineshops
Der Betrieb eines Onlineshops setzt voraus, dass der Betreiber eine unterstützende Software verwendet. Im Internet lassen sich viele Templates finden, die die Hersteller kostenlos zur Verfügung stellen. Allerdings müssen hier häufig noch Folgekosten einkalkuliert werden, weil ein Programmierer oder eine andere technisch versierte Person die Software passend in den Onlineshop integrieren muss. Als Alternative bietet es sich für den Betreiber des Onlineshops an, ein kostenpflichtiges Paket zu erwerben. Er profitiert dann nicht nur von der richtigen Programmierung, sondern auch von einem Kundensupport, der ihm beratend zur Seite steht.
9. Professionelle Unterstützung von aussen annehmen
Zu jedem professionellen Onlineshop gehört eine Website, auf der die Produkte, die der Betreiber anbietet, verkaufsfördernd dargestellt werden. Dafür ist es erforderlich, dass die eigene Homepage laufend mit informativem Content und überzeugenden Fotos befüllt wird. Professionelle Unterstützung findet der Onlineshop-Betreiber, wenn er einen Profifotografen engagiert und einen erfahrenen Texter engagiert, der auf originelle Weise die Werbebotschaft des Onlineshops an die Kunden übermittelt. Damit deren Besuch nicht nur ein einmaliges Erlebnis ist, sollten die Fotos und der Content auf der Homepage laufend erneuert werden. Überdies ist es für den Onlineshop-Betreiber auch wichtig, interaktiv mit seinen Kunden in Kontakt zu treten.
Überdies unterstützt eine beauftragte Webdesign Agentur den Betreiber eines Onlineshops mit einem Design, das für die Branche des Onlineshops typisch ist und sich dennoch von den Internetauftritten möglicher Mitbewerber abhebt.
10. Den Onlineshop bekannt machen
Eine professionelle Webdesign Agentur unterstützt den Onlineshop-Betreiber auch, wenn dieser sein Unternehmen bekanntmachen möchte. Dabei kommt dem Werben im Internet eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu: Auf der einen Seite kann ein Onlineshop-Betreiber innerhalb kürzester Zeit eine hohe Nachfragenweite erzielen. Auf der anderen Seite muss er dafür sorgen, dass man ihn kennt. Dies erfordert innovative Marketingmassnahmen, die beispielsweise ein umfassendes SEO-Marketing beinhalten. Mit einem guten Webdesign und der passenden Ansprache ist ein Onlineshop-Betreiber in jedem Fall gut aufgestellt.
11. Auf eine professionelle Rechtsberatung nicht verzichten
Soll der Onlineshop als Einzelunternehmen geführt werden oder bietet es Vorteile, eine GmbH zu gründen? Diese Frage beantwortet ein zuverlässiger Rechtsanwalt oder ein Steuerberater. Die Rechtsberatung unterstützt den Inhaber aber auch beim Prüfen von Verträgen, die beispielsweise mit einem Lieferanten abgeschlossen wurden.
Gegenüber dem Finanzamt muss der Onlineshop bestimmte Verpflichtungen erfüllen. Hierzu zählen beispielsweise die Erstellung einer turnusmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung und die jährliche Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung. Professionelle Unterstützung erhält der Inhaber eines Onlineshops, wenn er sich an einen Steuerberater wendet. Dieser weist ihn auch auf die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz hin, sobald für den Onlineshop eine Buchführungspflicht besteht.
Fazit
Mit dem eigenen Onlineshop lässt sich der Weg in die eigene Selbstständigkeit ebnen. Wer unabhängig von den Arbeitsanweisungen eines Vorgesetzten beruflich durchstarten möchte, muss sich aber bewusst darüber sein, dass er das ganze Unternehmensrisiko allein trägt. Deshalb ist eine gute Vorbereitung ebenso wichtig, wie die professionelle Unterstützung von anderen Unternehmern Vorteile bietet. Ein Steuerberater ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Wahl der passenden Rechtsform und Fragen zur Steueroptimierung geht. Von der erfahrenen Hilfestellung einer kompetenten Webdesign Agentur profitiert er, um eine optimale Internetpräsenz zu bieten und geeignete Massnahmen für das Online-Marketing einzusetzen.
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