Der Kanton, das heisst die kantonale Baudirektion, lehnt den kommunalen Werkplan der Pferdesportanlage Fehraltorf ab, mit dem Argument «nicht genehmigungsfähig» – was das auch heissen soll.
Weiter heisst es: «Pferderennen sind keine öffentliche Aufgabe.» Dazu meine ich: Wenn ein Anlass wie das jährliche Pferderennen über 10 000 Zuschauerinnen und Zuschauer begeistern kann, ist es wohl ein öffentlicher Anlass.
Dass ein Landbesitzer mit einem Landanteil der Anlage von zirka 7 Prozent aus schikanösen Gründen das Ganze boykottieren kann, ist mir unverständlich. Kommt noch dazu, dass das Ausweichen des Osterrennens nach Frauenfeld für die Veranstalter mit hohen Zusatzkosten verbunden ist, da, unter anderem, eine Vielzahl von örtlichen Sponsoren ausbleiben.
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