Die Abstimmungsempfehlung aller grossen Parteien zur Urnenabstimmung vom 19. November hat mit einem Flyer einen neuen Gipfel der Unlauterkeit politischer Werbung erreicht. Worum es geht, wird nur ganz verschämt in der kleinsten Schrift ganz unten im Flyer erwähnt: Die Übertragung der Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV an die SVA Zürich per 1. April 2024 soll von den Stimmbürgern genehmigt werden. Bisher waren Mitarbeiter in der Gemeinde für diese Durchführung zuständig. Der Flyer stellt die Frage hingegen so dar, als ob über Zusatzleistungen zur AHV/IV mit Ja oder Nein abgestimmt würde. Die Übertragung der persönlichen Beratung an eine anonyme Stelle der SVA-Grossverwaltung in Zürich, die für ältere Leute nur schwer zu erreichen ist, war schon 2020 vom Gemeinderat beantragt und in der Gemeindeversammlung abgelehnt worden. In einer beispiellosen Zwängerei wurde derselbe Antrag vom Gemeinderat nach drei Jahren schon wieder in die Gemeindeversammlung gebracht. Diesmal stimmte eine Mehrheit der Gemeindeversammlung für den Antrag, eine qualifizierte Minderheit verpflichtete den Gemeinderat jedoch, die Sache allen Rütnern in einer Urnenabstimmung vorzulegen.
Dem beleuchtenden Bericht entnimmt man, dass die Gemeinde in Zukunft eine «kombinierte Stelle» von 70 Prozent schaffen wird, die nicht nur für die Zusatzleistungen der AVH/IV zuständig ist, sondern auch die Aufgaben der AHV-Zweigstelle und der Pflegefinanzierung übernimmt. Der behauptete Ausbau ist ein Abbau. Diesen Abbau begründet der Gemeinderat mit «Fachkräftemangel und der aufwendigen Ausbildung und Einarbeitung im Gebiet der Zusatzleistungen». Diese hat er selber verursacht, indem er die für die Zusatzleistungen zuständigen Mitarbeiter aufforderte, sich eine neue Stelle zu suchen.
Schliesslich wird im Flyer darauf hingewiesen, dass die Mehrheit der Zürcher Gemeinden eine solche Übertragung vorgenommen hat. Wie zufrieden die anderen Gemeinden mit der Zentralisierung sind, wurde offenbar nicht eruiert. Kosten werden jedenfalls durch die Zentralisierung nicht reduziert, da ja der Arbeitsaufwand derselbe bleibt, egal, wo er geleistet wird. Den Bezügern von Zusatzleistungen der AHV/IV entstehen durch Reisen nach Zürich Mehrkosten.