Mit dem Artikel über die Genehmigung des kantonalen Richtplanes, Teilrevision Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf, wird im Glattaler vom 13. Oktober die Bevölkerung der Anrainergemeinden darüber in Kenntnis gesetzt, dass auf dem Areal des Militärflugplatzes Dübendorf noch immer der Bund das Sagen hat. Das bedeutet, dass über das künftige Schicksal des Militärareales nicht im Kanton, in der Region oder in den Standortgemeinden entschieden werden wird. War das nicht immer schon so? Der Bund ist bekanntlich seit langem schon Grundeigentümer des militärischen Areales und für die Sachplanung der Infrastruktur der Luftfahrt» und des Militärs zuständig.
Neu ist etwas anderes. Neu ist, dass der Perimeter des kantonalen Gestaltungsplans im Genehmigungsentscheid «als weitgehend überbaut» eingestuft wird. Mindestens so steht es im Prüfungsbericht des Bundes, das die Grundlage für den Entscheid des Bundesrates Albert Rösti bildet. Die Einstufung «weitgehend überbaut» steht jedoch im Widerspruch zu den Daten des Kantons, die im GIS-ZH ausgewiesen sind und die von den Gemeinden jährlich erhoben werden.
Wer hat nun recht? Bund oder Kanton? Bund oder Standortgemeinden? Diese Frage können sich alle Interessierten und Betroffenen selbst beantworten, indem sie die Situation vor Ort in Augenschein nehmen und sich die 50 Fussballfelder vorstellen, die weitgehend mit zivilen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone überbaut sein sollen.
Möchten Sie weiterlesen?
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Digital-Abo
Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.