In ihrem Leserbrief schreibt Hildegard Langenauer, ob die Schweiz nicht mehr kampffähige Panzer an die Firma Rheinmetall verkaufen dürfe, könne oder solle, damit diese dann dank niederländischer Hilfe wieder kampffähig gemacht und dann der Ukraine zur Verfügung gestellt werden könnten.
Die Antwort ist einfach: Die Schweiz kann und darf nicht. Das auf dem Neutralitätsrecht beruhende Kriegsmaterialgesetz verbietet eine Waffenausfuhr an kriegführende Länder. Einer der Kernpunkte ist die sogenannte Nichtwiederausfuhr-Erklärung.
Länder, die in der Schweiz Kriegsmaterial kaufen, verpflichten sich, das Material nicht an andere Länder weiterzugeben. So soll verhindert werden, dass in der Schweiz produziertes Kriegsgerät in einem Krieg eingesetzt wird. Das Gesetz wurde letztes Jahr so verschärft, dass die Nichtwiederausfuhr-Bestimmung nun auch für die Ukraine gilt.
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