«Warum Raiffeisen keine GV mehr abhält», Ausgabe vom 17. Mai
Gemäss Ihrem Artikel will die Raiffeisenbank Zürcher Oberland künftig keine Generalversammlung (GV) mehr, sondern nur noch schriftliche Abstimmungen durchführen.
Gemäss den geltenden Bankstatuten darf eine schriftliche Abstimmung aber nur in sogenannten besonderen Fällen durchgeführt werden. Mit dieser Regelung wollte man sicherstellen, dass in ausserordentlichen Krisenzeiten wie etwa einer Pandemie gleichwohl eine Abstimmung stattfinden kann.
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