Das Zürcher Notariatswesen hat eine lange Tradition, die sich bewährt hat und die es zu erhalten gilt. Die Besonderheit der Zürcher Notariate liegt darin, dass diese sowohl den Notariats-, den Grundbuch- und den Konkursbereich abdecken. Die Mitarbeitenden auf diesen Amtsstellen verfügen daher über ein sehr breites und hohes Fachwissen in diesen drei Teilbereichen, was auch über die Kantonsgrenze hinaus wahrgenommen wird.
Wenn nun Notarin Manuela Tschümperlin kritisiert, in ihrem Berufsfeld sei Teilzeitarbeit kaum möglich und es erschwere Frauen den Aufstieg in Führungsetagen, kann ich dem nicht beipflichten. Denn Notarinnen und Notare sind für die Kundschaft Vertrauenspersonen und gelten als Anwälte des kleinen Mannes. Ihnen obliegt eine hohe Verantwortung sowohl extern als auch intern, die sich nicht einfach übertragen lässt. Zudem sind Notarinnen und Notare Vorgesetzte ihres Personals und für deren Tun und Handeln zuständig. So gesehen macht ein Jobsharing wenig Sinn. Mit der heutigen Struktur mit einer Notarin, einem Notar pro Amt sowie je nach Bedarf Stellvertreterinnen oder Stellvertretern ist daher auch künftig fortzufahren.
Falls das Obergericht dennoch einem Antrag einer Amtsstelle auf Jobsharing zustimmen sollte, sehe ich es als zwingend notwendig, diesen Antrag mit der betreffenden Amtsstelle genau zu prüfen und klare Richtlinien festzulegen. Denn für die Kundschaft und generell im externen Bereich muss klar definiert sein, wer bei Differenzen und Unstimmigkeiten Ansprechperson ist. Dieser Konstellation wäre auch bei der Ausschreibung für die Wahl, an der es im Übrigen festzuhalten gilt, Rechnung zu tragen.
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