Zum Glück herrscht in der Schweiz die sogenannte Panoramafreiheit. Wir dürfen also auf allen öffentlichen Strassen und Plätzen Aufnahmen von Gebäuden und Kunstwerken machen, die wir dort antreffen. Ein heikler Punkt sind hingegen Bahnhöfe. Von den SBB werden diese als halböffentlicher Grund angegeben. Als Privatperson darf man wohl für nicht kommerzielle Zwecke fotografieren, dabei jedoch den Reiseverkehr und die Personen im Bahnhof nicht behindern oder belästigen.
Strenger sieht es in geschlossenen Räumen, Museen, Kirchen und Galerien aus. Hier ist es angebracht, dass man sich vorab informiert. In der Regel ist das Fotografieren nicht erlaubt.
Wenn die Franzosen eine Löschung verlangen
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