Sie gehören in unserem Land schon langsam zu einer aussterbenden Spezies, die Kühe, die noch im Vollbesitz ihrer Hörner sind. Mir gefallen die Viecher viel besser, wenn sie in vollem Ornat – es muss ja nicht gleich noch eine grosse Glocke um den Hals dazugehören – auf der grünen Weide grasen. Die Natur schafft meist nicht nur praktische, sondern eben auch optisch ansprechende Accessoires.
Kein Verbot vorgesehen
Nun hat sich diese Woche sogar der Nationalrat – nach dem Ständerat, der sich dem Thema schon im vergangenen Herbst angenommen hatte – mit dieser tierischen Pracht befasst. Er beugte sich über die Initiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere», prosaischer die Hornkuh-Initiative.
Die Initianten wollen erreichen, dass weniger Tiere enthornt werden. In der Verfassung soll verankert werden, dass horntragende Kühe, Zucht-
stiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke finanziell gefördert werden. Ein Enthornungsverbot ist nicht vorgesehen.
Sich nicht aufs Horn nehmen lassen
Das Ansinnen wurde im Rat klar verworfen, um nicht zu sagen abgestossen. Die Verletzungsgefahr, die von den Hörnern ausgeht, wurde höher gewichtet als die Schmerzen, die die Tiere beim Enthornen erleiden könnten. Das gewichtigste Argument war, dass Kuhhörner nicht in die Verfassung gehören.
Der Hauptinitiant hatte für die Ablehnung kein Verständnis, wo das Anliegen in der Bevölkerung doch so populär sei. Da mag er ja recht haben mit der Popularität. Doch auch Freibier für alle dürfte eine ziemlich populäre Forderung sein, die aber deswegen noch nicht in die Bundesverfassung gehört.
Die Politiker in Bern haben sich jedenfalls zu Recht nicht auf solche Viechereien eingelassen. Nun sollte sich nur noch das Volk bei der Abstimmung über die Initiative – bei aller Sympathie für die Tiere – nicht auf die Hörner oder besser auf den Arm nehmen lassen ...
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