Das Bundesgericht hat als letzte Instanz die Beschwerde einer heute 35-jährigen Osteuropäerin, die im Tösstal wohnt, abgewiesen. Die Frau forderte einen Freispruch vom Vorwurf, sie habe die Prostitution gefördert. Ihre Beschwerde zielte aber vor allem darauf ab, dass der Landesverweis von sieben Jahren aufgehoben wird.
Die 35-Jährige soll eine damals 21-jährige Landsfrau in die Schweiz geholt haben, damit sich diese prostituieren kann. An den Verhandlungen vor Bezirks- und Obergericht hatte sich die Beschuldigte als Wohltäterin der 21-Jährigen präsentiert.
Sie habe ihr geholfen, sich in der Schweiz zurechtzufinden und habe sie gratis bei sich wohnen lassen. Lediglich das Geld für den Kokainkonsum habe sie der jungen Frau verrechnet.
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