Eine 83-jährige Frau aus dem Kanton Zürich ist per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt worden. Sie hatte bei 30 Grad Aussentemperatur ihr Hündchen im Auto vergessen. Ein Passant konnte das hechelnde Tier schliesslich befreien.
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland verurteilte die 83-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 260 Franken, total 15'600 Franken. Die Staatsanwaltschaft sprach die Strafe zwar bedingt aus, dennoch wird die Vergesslichkeit teuer.
Zusätzlich zur bedingten Geldstrafe erhält die Hundehalterin eine Busse von 3900 Franken und sie muss die Verfahrenskosten von 800 Franken zahlen.
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