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Mann zählt Geldscheine an einem Tisch.

Ein Mann aus Illnau-Effretikon erbte Geld von seiner Mutter. Ein Viertel davon muss er nun der Stadt überlassen. (Archiv) Foto: Marc Dahinden

Urteil des Verwaltungsgerichts

AHV-Rentner muss wegen Erbschaft Sozialhilfe zurückzahlen

Die Stadt Illnau-Effretikon forderte von einem Rentner Geld zurück. Dieser wehrte sich erfolglos vor Bezirksrat und Verwaltungsgericht.

Ein Mann aus Illnau-Effretikon erbte Geld von seiner Mutter. Ein Viertel davon muss er nun der Stadt überlassen. (Archiv) Foto: Marc Dahinden

Veröffentlicht am: 05.09.2023 – 05.27 Uhr

Wenn eine Gemeinde von einer Person Sozialhilfe zurückfordert, denkt man meist an Betrug vonseiten des Empfängers. Doch auch rechtmässig bezogene Unterstützung kann, zumindest teilweise, zurückgefordert werden, wie ein aktuelles Urteil aus der Region zeigt.

Ein AHV-Rentner aus Illnau-Effretikon, der heute Zusatzleistungen bezieht, hatte Anfang 2022 von seiner Mutter ein Erbe von fast 41’000 Franken erhalten. Keine drei Wochen später forderte die Stadt Illnau-Effretikon knapp 11’000 Franken an Sozialhilfe zurück.

Der Mann wehrte sich dagegen. Zuerst erfolglos beim Bezirksrat, schliesslich vor Verwaltungsgericht.

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