Wenn eine Gemeinde von einer Person Sozialhilfe zurückfordert, denkt man meist an Betrug vonseiten des Empfängers. Doch auch rechtmässig bezogene Unterstützung kann, zumindest teilweise, zurückgefordert werden, wie ein aktuelles Urteil aus der Region zeigt.
Ein AHV-Rentner aus Illnau-Effretikon, der heute Zusatzleistungen bezieht, hatte Anfang 2022 von seiner Mutter ein Erbe von fast 41’000 Franken erhalten. Keine drei Wochen später forderte die Stadt Illnau-Effretikon knapp 11’000 Franken an Sozialhilfe zurück.
Der Mann wehrte sich dagegen. Zuerst erfolglos beim Bezirksrat, schliesslich vor Verwaltungsgericht.
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