Wer eine Wohnung mieten möchte, muss oftmals einen Betreibungsregisterauszug einreichen. Dieses Dokument gibt dem Vermieter einen wichtigen Hinweis auf die finanzielle Lage des Bewerbers, der ja künftig regelmässig den Mietzins zahlen soll.
Aus fünf Seiten mach eine
Einen solchen Auszug hatte sich Anfang 2021 auch eine Serbin beschafft, die eine Wohnung in Uster wollte. Nur: Das Dokument sah für eine Bewerbung sehr schlecht aus, denn auf insgesamt fünf Seiten wurden diverse Betreibungen, Verlustscheine sowie nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen aufgelistet.
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