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Justiz
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Man sieht, wie die Hand eines Mannes den Po einer Frau berührt.

Ein Geschäftsführer nutzte die Notlage von zwei jungen Angestellten aus. (Symbolbild) Foto: Unsplash

Sexuelle Belästigung

Firmenchef muss wegen Verjährung nicht ins Gefängnis

Ein 64-jähriger Geschäftsführer hat zwei angestellte Frauen über Monate hinweg sexuell belästigt und ihre Notlage ausgenützt. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Ein Geschäftsführer nutzte die Notlage von zwei jungen Angestellten aus. (Symbolbild) Foto: Unsplash

Veröffentlicht am: 17.07.2023 – 05.28 Uhr

Um es vorwegzunehmen: Das Verfahren gegen einen Geschäftsführer wegen mehrfacher sexueller Belästigung wurde eingestellt.

Nicht etwa, weil der Tatbestand nicht erfüllt war. Sondern wegen der dreijährigen Verjährungsfrist. Nur wenige Tage wären bei Prozessbeginn nicht unter die Frist gefallen.

Ob es in diesen Tagen zu sexuellen Übergriffen auf zwei bei ihm angestellte Frauen gekommen ist, liess sich nicht mehr zweifelsfrei nachweisen.

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