«Ob die Angeklagte wegen Gehilfenschaft zu Betrug verurteilt wird, ist schwer abzuschätzen», sagte der Staatsanwalt vor der Verhandlung. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen versuchter Gehilfenschaft zu mehrfachem versuchtem Betrug. Absicht und Arglist wurden ihr aber nicht unterstellt. Zu diesem Schluss kam das Gericht nach einer doch etwas länger dauernden Beratung. Betreffend die übrigen Anklagepunkte wurde sie für schuldig befunden.
Was war geschehen? Die Angeklagte hatte auf Wunsch oder Anregung eines Bekannten, bei dem sie Schulden hatte, innerhalb von sieben Tagen insgesamt fünf Taxifahrten ausgeführt. Dafür wurde sie entschädigt, obwohl sie weder ein entsprechend registriertes Fahrzeug noch eine entsprechende Bewilligung besass.
Doch das war nicht der Hauptanklagepunkt. Hauptanklagepunkt war der Sinn und Zweck der Fahrten. Ein Mann, der sich als Polizeifunktionär ausgab, rief eine Geschädigte an und erzählte ihr eine frei erfundene Geschichte. Er suggerierte ihr, dass ihre Ersparnisse bei der Bank nicht mehr sicher aufgehoben seien, und wies sie an, Geld abzuheben und dieses einer Abholerin zu übergeben, die sich demnächst bei ihr melden werde. Die Angeklagte holte darauf die Geschädigte an deren Wohnort ab und chauffierte sie zu einem Hotel in Opfikon, in dem ein Geldautomat für Einzahlungen in Krypto-Währungen stand.
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