Es beginnt mit einer simplen Frage und endet mit einer simplen Antwort: Müssen Hunde im Rütiwald permanent an die Leine genommen werden? Nein, befindet nun das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich – und weist eine Beschwerde des Gemeinderats Rüti gegen das ursprüngliche Urteil des Bezirksrats Hinwil ab.
Natürlich ist die Geschichte, die dazwischenliegt, etwas komplizierter. Wie so oft, wenn ein Verwaltungsgericht sie beenden muss. Und sie hat auch einen sehr emotionalen Kern. Wie so oft, wenn es um den besten Freund des Menschen geht.
Vorgeprescht – und wieder zurückgekrebst
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