32 Prozent der Fläche der Schweiz gelten laut Angaben des Bundes als Wald. Doch auch wenn die «grüne Lunge» mit dieser enormen Ausdehnung sicher nicht akut bedroht ist, stehen die entsprechenden Gebiete unter besonderem Schutz. Sprich: Man darf diesen öffentlichen Raum nicht nach Belieben nutzen.
300 Quadratmeter Boden überdeckt
Man darf zum Beispiel das nicht machen, was ein Glattaler machte und dafür nun per Strafbefehl verurteilt wurde. Der heute 34-Jährige hatte im Herbst 2022 als Bauherr einer Firma den Auftrag erteilt, Aushub von seiner Baustelle in einem gleich nebenanliegenden, kleinen Waldstück zwischenzulagern.
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