Der pensionierte Modelleisenbähnler aus dem Zürcher Weinland ist auch fast drei Monate nach dem Urteil immer noch schockiert. «Mein Hobby ist zerstört worden», sagt der Mann, der zusammen mit seiner Frau am Esstisch im Wohnzimmer sitzt. Im Dezember 2022 entschied das Verwaltungsgericht, dass er die Bahn in seinem Garten abbrechen muss, ebenso eine Thujahecke.
Der Mann hatte seine Bahn Anfang der 90er-Jahre gebaut. Vom Esszimmer aus hat man freie Sicht in den Garten. Hinter einer Fläche Rasen erhebt sich ein kleiner Hang.
Dort ist die Bahn abschnittsweise zu sehen: Um die Hügel und Sträucherlandschaft kreisen zwei verschiedene Spuren. Eine davon 80, die andere 55 Meter lang. «Unter anderem wegen der Hanglage haben wir damals dieses Grundstück gekauft, weil ich hier eine solche Gebirgsbahn nachbauen konnte.»
Möchten Sie weiterlesen?
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Digital-Abo
Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.
Die ersten drei Monate je 1.–/Monat
Danach CHF 14.–/Monat