
Der Bund hebt alle Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe per Anfang Mai auf. In den letzten Wochen seien schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten, teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mit.
Weiterhin gelte für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müsse ein Tierarzt benachrichtigt werden, hiess es beim BLV weiter. Geflügelhaltende seien zudem angehalten, sich über die Seuchenlage zu informieren und wenn nötig neue Bestimmungen umzusetzen.
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