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Gesellschaft
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Brautpaar bei der Hochzeit.

Heiratende sollen künftig bei der Namenswahl mehr Freiheiten erhalten – auch für ihre Kinder. Foto: Marie Docher (Plainpicture)

Parlament will Fehler korrigieren

Kläglich gescheitert – Doppelnamen sollen wieder erlaubt sein

Vor zehn Jahren wurden Doppelnamen abgeschafft, um die Gleichstellung zu fördern. Doch das Volk hat nicht mitgespielt. Nun soll das Gesetz angepasst werden – auch für bereits Verheiratete und für die Kinder.

Heiratende sollen künftig bei der Namenswahl mehr Freiheiten erhalten – auch für ihre Kinder. Foto: Marie Docher (Plainpicture)

Veröffentlicht am: 31.10.2023 – 07.00 Uhr

Das Parlament macht sich daran, zu korrigieren, was es vor gut zehn Jahren verbockt hat. Um der Gleichstellung gerecht zu werden, sah es damals vor, dass Mann und Frau ihren bisherigen Namen nach der Heirat behalten – ausser das Paar einigt sich auf einen gemeinsamen Familiennamen.

Der zuvor mögliche Doppelnamen (jener ohne Bindestrich, wie etwa bei «Seiler Graf») wurde abgeschafft. Damit wollte das Parlament die Heiratenden ermuntern, bei ihrem bisherigen Namen zu bleiben. Bloss: Das Volk hat nicht mitgespielt. Jedenfalls nicht so, wie es sich die Politikerinnen und Politiker vorgestellt haben.

Nur ein kleiner Teil der Bräute hat seither ihren angestammten Namen behalten. Drei Viertel zogen es dagegen vor, den Namen ihres Gatten anzunehmen. Das Umgekehrte geschieht selten: Lediglich zwei Prozent der Bräutigame übernehmen den Namen der Braut.

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