Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) will nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle ein kirchliches Straf- und Disziplinargericht für die römisch-katholische Kirche in der Schweiz einrichten. Das Gericht soll sich bei Verstössen gegen das Kirchengesetz mit Sanktionen befassen, wie die SBK am Samstag mitteilte.
Vorrang hätten weiterhin die zivilen schweizerischen Strafgesetze und die Strafverfolgungsbehörden würden bei allen Fällen von Missbrauch oder anderen Straftaten, die im kirchlichen Umfeld begangen werden oder begangen worden seien, zwingend eingeschaltet. Das kirchliche Gericht soll sich jedoch zusätzlich dazu mit Sanktionen befassen, die verhängt werden müssen, wenn ein Verstoss gegen ein Kirchengesetz vorliege, hiess es weiter.
Um die Einrichtung eines solchen nationalen Gerichts zu konkretisieren, würden die Schweizer Bischöfe laut der Mitteilung in den kommenden Wochen das Gespräch mit den Verantwortlichen des Vatikans suchen.
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