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Gesellschaft
Ältere Frau mit grüner Jacke steht an einem Rednerpult in einer Kirche.

Monika Schmid, Leiterin der Katholischen Kirchgemeinde Illnau-Effretikon, ging 2022 in Pension. (Archiv) Foto: Seraina Boner

Vorwürfe in Illnau-Effretikon

Bistum Chur stellt keine schwerwiegenden Verstösse fest

Die Voruntersuchung gegen Monika Schmid und vier weitere Seelsorgende ist abgeschlossen: Die katholische Kirche verzichtet auf ein Strafverfahren.

Monika Schmid, Leiterin der Katholischen Kirchgemeinde Illnau-Effretikon, ging 2022 in Pension. (Archiv) Foto: Seraina Boner

Veröffentlicht am: 08.09.2023 – 15.36 Uhr

Nun steht die Strafe für Monika Schmid fest: Sie erhält nur eine Verwarnung.

Gegen die langjährige und kämpferische Leiterin der katholischen Kirchgemeinde Illnau-Effretikon war eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet worden. Den Ausschlag dazu gegeben hatte die Frage, ob sie in ihrem Abschiedsgottesdienst der Pfarrei St. Martin in Illnau-Effretikon am 28. August 2022 die Eucharistiefeier gehalten hat. Diese Handlung ist ausschliesslich den Priestern vorbehalten.

Die Voruntersuchung sollte klären, ob das Bistum Chur diesen «liturgischen Missbrauch» einer Frau selber beurteilen soll oder ob die Sache direkt am päpstlichen Stuhl in Rom behandelt wird.

Nun liegen die Ergebnisse vor: Im Gottesdienst hätten keine schwerwiegenden liturgischen Verstösse stattgefunden, deren Beurteilung dem Vatikan für die Glaubenslehre vorbehalten wäre.

Das verkündeten nun das Bistum Chur, die Römisch - katholischen Kirchgemeinde St. Martin sowie die betroffenen Seelsorgerinnen und Seelsorger in einer gemeinsamen Mitteilung. «Deshalb ist auch kein Strafverfahren gemäss dem kirchlichen Recht erforderlich.»

Bischof hat Verwarnung bereits ausgesprochen

Straffrei kommen Schmid und die vier weiteren involvierten Seelsorgende allerdings nicht davon. In diesem Gottesdienst seien wichtige liturgische Bestimmungen missachtet worden, die für die ganze Kirche verbindlich seien, heisst es in der Mitteilung weiter.

Bischof Joseph Maria Bonnemain, der die Untersuchung eröffnet hatte, komme deshalb nicht umhin, den beteiligten Seelsorgenden diesbezüglich einen formellen Verweis zu erteilen.

Er habe am 15. August den fünf Betroffenen im Rahmen ausführlicher persönlicher Gespräche die entsprechende Verwarnung ausgesprochen «in der Erwartung, dass sich diese Fehler in Zukunft nicht wiederholen».

Monika Schmid war am Freitagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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