«Wann ist ein Schulweg zumutbar?» Mit dieser Frage müssen sich Schulbehörden regelmässig auseinandersetzen. Dass dabei unterschiedliche Vorstellungen aufeinanderprallen, zeigte kürzlich ein Fall in der Gemeinde Wald.
Streitfall war ein Schulweg mit einer Länge von 1,6 Kilometern, wobei die damalige Drittklässlerin auf dieser Strecke 117 Höhenmeter zurücklegen musste.
Da die Eltern der Schülerin diesen Schulweg als unzumutbar einstuften, gelangten sie am 4. November 2021 mit einem Gesuch an die Schulpflege Wald, mit der Bitte, einen Schulbustransport für ihre Tochter zu gewährleisten.
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