Vor rund vier Jahren wurde das Bäretswiler Geburtshaus von der Gesundheitsdirektion des Kantons durchleuchtet. Das Aufsichtsgremium stellte diverse Mängel fest und mahnte insbesondere die Verlegungspraxis in die Spitäler an.
Es wurde ein Aufsichtsverfahren angeordnet und das Geburtshaus wurde zu verschiedenen Verbesserungsmassnahmen verpflichtet. Nun hat der Zürcher Regierungsrat im vergangenen Jahr das Verfahren zugunsten des Geburtshauses abgeschlossen.
Er schreibt im entsprechenden Sitzungsprotokoll: «Das Geburtshaus hat 2020 einen Umstrukturierungsprozess in die Wege geleitet und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen. Es hat seine Verlegungspraxis in Kooperation mit den Verlegungsspitälern wesentlich und nachhaltig verbessert und gemeinsam mit dem Hauptverlegungsspital einen Verlegungsleitfaden ausgearbeitet.»
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