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Stadthaus Dübendorf

Der Dübendorfer Stadtrat hat vor dem Bundesgericht eine Niederlage erlitten: Die Wahl muss wiederholt werden. (Archiv)n. Foto: Thomas Bacher

Bundesgericht entscheidet gegen Stadt

Die Wahl der Sekundarschulpflege ist ungültig

Eklat in Dübendorf: Die Sekundarschulpflege muss erneut gewählt werden. Ein ehemaliger Gemeinderat kritisierte die Durchführung der Wahl – und bekam Recht.

Der Dübendorfer Stadtrat hat vor dem Bundesgericht eine Niederlage erlitten: Die Wahl muss wiederholt werden. (Archiv)n. Foto: Thomas Bacher

Veröffentlicht am: 14.12.2022 – 12.50 Uhr

«Es ist wirklich ärgerlich», sagt Andreas Sturzenegger (FDP), der Präsident der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach. Vor einem halben Jahr begann die Legislatur der neu zusammengesetzten Schulpflegen, jetzt muss die Wahl jedoch gemäss einem Bundesgerichtsurteil wiederholt werden.

Der Entscheid des Bundesgerichts beendet einen rund einjährigen Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen SP-Gemeinderat Theo Zobrist der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach und dem Dübendorfer Stadtrat.

«Die Erneuerungswahl wird uns viel Geld und personelle Ressourcen kosten» sagt Sek-Schulpräsident Sturzenegger hörbar enerviert. Für einen Urnengang entstehen Kosten von zirka 15'000 Franken.

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