«Es ist wirklich ärgerlich», sagt Andreas Sturzenegger (FDP), der Präsident der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach. Vor einem halben Jahr begann die Legislatur der neu zusammengesetzten Schulpflegen, jetzt muss die Wahl jedoch gemäss einem Bundesgerichtsurteil wiederholt werden.
Der Entscheid des Bundesgerichts beendet einen rund einjährigen Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen SP-Gemeinderat Theo Zobrist der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach und dem Dübendorfer Stadtrat.
«Die Erneuerungswahl wird uns viel Geld und personelle Ressourcen kosten» sagt Sek-Schulpräsident Sturzenegger hörbar enerviert. Für einen Urnengang entstehen Kosten von zirka 15'000 Franken.
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